Die Unbestimmtheit des Wirtschaftlichkeitsgebotes im SGB V führt bei der Arzneimittelversorgung zu Regeln und Rechtsprechung, die eine irrationale Arzneimitteltherapie verursachen können. Die bestehenden Steuerungsinstrumente verhindern weder eine finanzielle Überforderung der Versicherten noch eine qualitative Fehlversorgung der Patienten. So lange die notwendigen Rahmenbedingungen für eine rationale Steuerung des Arzneimittelmarktes nicht vorhanden sind, bleibt die implizite Rationierung ein wesentliches Steuerungselement, das nur durch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung wirksam werden kann.
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.
Der heruntergeladene Inhalt darf nur für eigene Zwecke genutzt werden. Jede Art der Vervielfältigung führt zu einer Urheberrechtsverletzung!
This form uses Google Recaptcha for spam protection. Please enable Marketing Cookies in order to activate Recaptcha and use this form.