Der Beitrag untersucht die bislang kaum ausgeleuchteten regulativen Strukturen von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitkonten. Die Auswertung von knapp 600 Vereinbarungen zeigt, dass Arbeitszeitkonten vorrangig dem Ziel dienen sollen, die Arbeitszeit effizienter an die betrieblichen Marktanforderungen anzupassen. Sie sollen den Beschäftigten aber auch Spielraum für relative Zeitautonomie bieten. Insgesamt umfassen die Vereinbarungen ein detailliertes Regelungsgerüst, das die gesamte Architektur betrieblicher Zeitgestaltung betrifft, von Pausenzeiten bis zu Rahmenzeiten. Erweiterte Flexibilität geht einher mit hochgradiger Regulierung, man kann von regulierter Flexibilität sprechen.
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