Zusammenfassung
Die Kindheitspädagogik (Frühkindliche Bildung und Erziehung) gewinnt bundesweit an Bedeutung. Die zweite, aktualisierte Auflage des Lehrbuchs stellt alle relevanten Rechtsgebiete in kompakter Form dar. Behandelt werden neben u.a. das Verfassungsrecht, das Vertrags- und Haftungsrecht, das Familienrecht, das Recht der Kinder- und Jugendhilfe, wichtige existenzsichernde Sozialleistungen für Kinder und deren Familien sowie das Arbeitsrecht. Die Auswahl der Themen orientiert sich an den Bedürfnissen von Studium und Praxis. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis erleichtert die Suche nach einzelnen Themen. Praxishinweise und Beispiele veranschaulichen den Lehrstoff. Die Autor:innen verfügen über praktische Erfahrungen als Richter bzw. Rechtsanwälte und Mediatoren. Sie lehren in Esslingen bzw. Ludwigsburg.
Abstract
Childhood education (early childhood education and upbringing) is gaining in importance nationwide. The second, updated edition of the textbook presents all relevant areas of law in a compact form. It covers constitutional law, contract and liability law, family law, the law of child and youth welfare, important social benefits for children and their families, and labor law. The selection of topics is based on the needs of study and practice. A comprehensive index facilitates the search for individual topics. Practical tips and examples illustrate the subject matter. The authors have practical experience as judges, lawyers and mediators. They teach in Esslingen and Luwigsburg.
Schlagworte
Arbeitsrecht child welfare law childhood education Deutschland Constitutional Law Erziehung Familienrecht Contract Law Education Haftungsrecht Jugendhilferecht Kinder- und Jugendhilfe Germany Kinderhilferecht Kindheitspädagogik Judges Mediatoren Law Recht Lawyers Rechtsanwälte Richter mediators Sozialleistungen Verfassungsrecht Vertragsrecht Vertrags- und Haftungsrecht Kinder- und Jugendhilferecht Grundrechte Elternschaft Umgangsrecht Kindeswohlgefährdung Vormundschaft Träger der Jugendhilfe Elterliche Sorge Deliktsrecht Jugendhilfe Sozialrecht Aufsichtspflicht Sorgerecht Hilfe zur Erziehung Tageseinrichtung Tagespflege Kindertageseinrichtung KindertagespflegeKeywords
employment law family law Liability Law social services youth welfare law- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 15–22 I. Einführung 15–22
- 41–100 IV. Familienrecht 41–100
- 207–238 VII. Arbeitsrecht 207–238
- 239–244 Literaturverzeichnis 239–244
- 245–260 Stichwortverzeichnis 245–260
6 Treffer gefunden
- „... Unterstützung leistet.Tageseinrichtungen und TagespflegeBundesgesetzliche Vorgaben zur Förderung von Kindern in ...” „... Bürgers an den freien Träger. Dies ist z.B. oft bei der Tagespflege der Fall. 260 Vgl. LPK-SGB ...” „... zusätzlich eine Direktzahlung des Bürgers an den freien Träger. Dies ist z.B. oft bei der Tagespflege der ...”
- „... 137– Zusammenarbeit mit Tagespflegepersonen 136Tageseinrichtungen– Eingliederungshilfe 167Tagesgruppe ...” „... 160– Ausgangslage 160– Formen 160– Methodik 160Tagespflege– Abgrenzung zu Vollzeitpflege 143 ...” „... Erzieher 38, 120, 135, 154, 157– als Tagespflegepersonen 142– Beratungsanspruch 121Erziehung 29Erziehung ...”
- „... Erfüllung der Schulpflichte) 130Tageseinrichtungen und Tagespflege8. 131Gemeinsame Vorgabena) 132 ...”
- „... als fünf Kinder in Tagespflege betreut).Elterngeld bekommen nicht nur Arbeitnehmerinnen und ...” „... ausübt oder sie bzw. er eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 SGB VIII ist und nicht mehr ...”
- „... Sorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung bzw. der Tagespflegeperson. Dieser soll im Folgenden näher ...” „... Tagespflegepersonen sind diese Vertragspartner der Sorgeberechtigten.Vertragstyp und VertragspflichtenSowohl ...” „... Sorgeberechtigten, sondern ebenso den Trägern der Einrichtungen bzw. Tagespflegepersonen zu. Insoweit ist ...”
- „... . 128 ff.Ders.: Höhe des Betrags zur Anerkennung der Förderungsleistung von Tagespflegepersonen, Anm. zu ...”