Entlassungen zwischen Stilllegungsentschluss und unverhofftem Betriebsübergang
Zusammenfassung
Die Zunahme von Betriebsübergängen sorgt dafür, dass § 613a BGB als einschlägige Norm nicht aus den Schlagzeilen kommt, zumal sie die Interessen von mehreren Vertragspartnern und zusätzlich von Akteuren des kollektiven Arbeitsrechts zugleich tangiert. Da sich ein Betriebsübergang in der Regel zeitlich gestreckt vollzieht, ist häufig ein Abgleich mit punktuellen Rechtsakten vorzunehmen, die in den kritischen Zeitraum fallen. Auch kann eine geplante Betriebsstilllegung in einen Betriebsübergang münden.
Die verschiedenen Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse bei geplanter Stilllegung auslaufen zu lassen, von der Arbeitgeberkündigung über Aufhebungsvertrag und Arbeitnehmerkündigung bis zur Befristung, konfrontiert der Autor mit der Frage nach den Folgen eines unverhofften Betriebsübergangs. Im Zentrum stehen dabei die Untersuchungen zur Wirksamkeit der Beendigungen und sodann die Begründung eines Wiedereinstellungsanspruchs als Kompensation des Nichteintretens der ursprünglich prognostizierten Stilllegung.
Die Arbeit erreicht eine dem Charakter des Beendigungsinstruments entsprechende Abstufung der Kompensation, die auf den unterschiedlichen von den Parteien übernommenen Risiken beruht.
- 114–115 VI. Ergebnis 114–115
- 225–225 III. Ergebnis 225–225
- 226–226 E. Fazit 226–226
- 233–239 II. Lückenausfüllung 233–239
- 239–240 III. Ergebnis 239–240
- 260–263 VII. Rechtsfolgen 260–263
- 263–264 VIII. Ergebnis 263–264
- 268–268 III. Ergebnis 268–268
- 270–271 III. Ergebnis 270–271
- 271–271 I. Fazit 271–271
- 285–286 III. Ergebnis 285–286
- 286–286 G. Fazit 286–286
- 312–316 7. Kapitel: Thesen 312–316
- 317–338 Literaturverzeichnis 317–338