Reform des GmbH-Rechts
Die Abschaffung der Rechtsprechungsregeln durch das MoMiG
Zusammenfassung
Die Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG strebt zweierlei an: Neben einer Steigerung der Attraktivität der GmbH durch Rechtsvereinfachung soll zugleich eine Intensivierung des Gläubigerschutzes erreicht werden. Fragen des Gläubigerschutzes nehmen bei der GmbH aufgrund ihrer Insolvenzanfälligkeit eine zentrale Rolle ein.
Das Werk untersucht die Vereinbarkeit der vom Gesetzgeber propagierten Ziele. Es zeigt auf, an welchen konkreten Stellen der Gläubigerschutz im Vergleich zum bisher geltenden und nunmehr abgeschafften Eigenkapitalersatzrecht in dem neuen System aus Nachrang und (Insolvenz-)Anfechtung leidet.
Das neue Gläubigerschutzsystem nach dem MoMiG weist kritische Regelungen auf, mit denen sich Gesellschaftsgläubiger nunmehr konfrontiert sehen. Diese reichen unter anderem von einem fehlenden Leistungsverweigerungsrecht des GmbH-Geschäftsführers bereits vor Insolvenzreife über die Belastung der Gesellschaftsgläubiger mit kaum zu führenden Kausalitätsnachweisen bis hin zu einem problematischen zeitlichen Eingreifen des Sanierungsprivilegs.
- 55–56 F. Geltungsbereich 55–56
- 177–188 B. § 64 GmbHG-RegE 177–188
- 192–206 D. § 39 Abs. 4 InsO-RegE 192–206
- 206–211 E. § 44 a InsO-RegE 206–211
- 211–215 F. § 135 InsO-RegE 211–215
- 215–215 G. § 143 InsO-RegE 215–215
- 215–217 H. § 6 AnfG-RegE 215–217
- 217–218 J. § 6 a AnfG-RegE 217–218
- 221–226 L. Ergebnis zur Kompensation der Abschaffung der Rechtsprechungsregeln durch den RegE 221–226
- 231–252 Literaturverzeichnis 231–252