Die Abgrenzung der Schadensarten und ihre Bedeutung
Zusammenfassung
Werden die Schadensarten nach der begangenen Pflichtverletzung oder nach der Art des eingetretenen Schadens abgegrenzt? Oder anschaulich formuliert: Ist der viel diskutierte „mangelbedingte Betriebsausfallschaden“ sofort oder erst nach Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ersatzfähig?
Eines ist klar: Die komplizierte Unterscheidung nach Mangel- und Mangelfolgeschäden gibt es im „neuen“ Schuldrecht nicht mehr. Die Abgrenzung der drei Schadensarten, so der Autor, ist nun primär durch ein zeitliches Moment geprägt. Grund dafür ist der Vorrang des Erfüllungsanspruchs. Seine Abgrenzungsformel behauptet sich in einem umfangreichen Praxistest; verschiedene Fallkonstellationen werden interessen- und systemgerecht gelöst.
- 21–21 Einführung 21–21
- 36–36 III. Systematik 36–36
- 57–58 I. Begriff 57–58
- 90–91 I. Begriff 90–91
- 93–97 III. Folgerungen 93–97
- 97–98 I. Begriff 97–98
- 98–100 II. Abgrenzungsfragen 98–100
- 100–101 III. Zwischenergebnis 100–101
- 106–108 II. Schadensposten 106–108
- 173–174 II. Zwischenergebnis 173–174
- 188–209 II. Abgrenzungsformel 188–209
- 232–238 5. Teil. Zusammenfassung 232–238
- 239–247 Literaturverzeichnis 239–247