Kollektive Rechtsverfolgung - Kollektiver Rechtsschutz
Zusammenfassung
Kollektiver Rechtsschutz, neutraler ausgedrückt »kollektive Rechtsverfolgung«, ist in Europa in den letzten Jahren in den Fokus der politischen Debatte gerückt. Vorläufiger Höhepunkt ist die Erlassung der EU‑Verbandsklagenrichtlinie und ihre Umsetzung in die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen. Instrumente kollektiver Rechtsverfolgung zielen darauf ab, eine größere Anzahl gleichartig gelagerter Ansprüche einheitlich in einem einzigen Verfahren kollektiv geltend zu machen. Die Interessen der auf Klägerseite gebündelt auftretenden Gruppe sowie jener, die sie vertreten und allenfalls finanzieren, sind vollkommen andere als jene der Unternehmen, die mit solchen kollektiven Mitteln geklagt werden. Kollektivverfahren stellen alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Der Gesetzgeber ist dazu aufgerufen, solche kollektiven Verfahrensarten effizient und wohlausgewogen zu gestalten. Unsachliche Bevorzugungen des klagenden Kollektivs sollten ebenso vermieden werden wie Vorverurteilungen. Das vorliegende Werk behandelt zentrale Diskussionspunkte der kollektiven Rechtsverfolgung und zeigt auf, wie unterschiedlich staatliche Gesetzgeber versuchen, mit diesen Herausforderungen umzugehen.
Schlagworte
EU-Verbandsklagenrichtlinie Kollektivverfahren Verbraucherschutzrecht- 57–116 VI. Kosten 57–116
- 117–132 VII. Opt-In vs. Opt-Out 117–132
- 259–298 XI. Musterverfahren 259–298
- 299–410 XII. Europäische Modelle 299–410
- 411–420 XIV. Zuständigkeit 411–420
- 511–518 XVII. Gewinnabschöpfung 511–518
- 549–550 XX. Schlussanmerkungen 549–550
- 551–568 Literaturverzeichnis 551–568
- 569–578 Stichwortverzeichnis 569–578