Der Beitrag untersucht, welche Kompetenzen in der empirischen Datenanalyse für Juristinnen und Juristen in der richterlichen oder anwaltlichen Berufspraxis hilfreich sein können und wie die Vermittlung statistischer Untersuchungsansätze in der juristischen Ausbildung verankert werden kann. Wir argumentieren, dass quantitative Methodenkenntnisse als Schlüsselqualifikation im Sinne des Deutschen Richtergesetzes angesehen werden können und strukturieren mögliche Lehrinhalte eines entsprechenden Kurses.
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