Gedächtniskunst und Rechtsdogmatik gehören seit der Antike untrennbar zusammen, doch ihr Verhältnis kehrte sich im Lauf der Geschichte um: War die Rechtsdogmatik ursprünglich nur mnemotechnisches Hilfsmittel zum Erlernen des antiken Fallrechts, gewann sie im Zeitalter der Kodifikationen die Oberhand und machte sich ihrerseits die Gedächtniskunst für das Rechtsrepetitorium und als allgemeine Berufskompetenz (soft skill) dienstbar. Der Beitrag untersucht eine einfache Gedächtniskunst - den Bau von „Eselsbrücken“ - auf ihre Funktionsweise, Potential und Grenzen, und arbeitet drei didaktische Konstruktionsprinzipien heraus: Passung und Anschaulichkeit, phonetische Kodierung und semantische Verknüpfung. An praktischen Beispielen verdeutlicht der Beitrag den didaktischen Wert von Eselsbrücken - und Gedächtnisschulung allgemein - in der Juristenausbildung.
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