Sozialwirtschaftlichen Unternehmungen stehen zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung. Neben dem eingetragenen Verein werden vielfach auch die Möglichkeiten von Genossenschaften und die Optionen einer Stiftung genutzt. Deshalb erfordert die wünschenswerte Entwicklung gemeinsamer Regelungen für Non-Profit-Organisationen auch interdisziplinäre Konzepte, stellt der auf die Beratung von Sozialeinrichtungen und anderen Non-Profit-Organisationen spezialisiert Rechtsexperte Prof. Dr. Stefan Schick fest.
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