Eine inklusive Arbeitswelt ist eine bedeutende Grundlage für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Leben in der Gesellschaft. Durch die gesetzliche Verankerung und praktische Implementation der Schwerbehindertenvertretung (SBV) als betriebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung kann betriebliche Inklusion gestaltet werden. Auf Grundlage einer Befragung von 1552 Vertrauenspersonen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in deutschen Betrieben und Dienststellen zeigt dieser Beitrag, dass ihre Arbeit durch eine große Nähe zu ihrer Zielgruppe gekennzeichnet ist und sie eine wichtige Repräsentanz- und Unterstützungsfunktion ausüben. Verdeutlicht wird auch, dass das Handeln und der Handlungsspielraum der SBV durch die Erwartungen und Interessen verschiedener Akteur*innen – u. a. jener der schwerbehinderten Kolleg*innen, der Unternehmensleitung und des Betriebs-/Personalrats – geprägt sind. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Rollenkonflikte, die es durch gezielte Weiterbildungen zu bearbeiten gilt.
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