Viele derzeit Einwandernde verfügen über einen im Ausland erworbenen akademischen Abschluss. Bei der Arbeitsmarktintegration und der Qualität der Erwerbstätigkeit bestehen jedoch weiterhin erhebliche Benachteiligungen, besonders ausgeprägt bei den Frauen. Die neuen Gesetze zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen betreffen einen großen Teil der akademischen Abschlüsse nicht. Ein alternativer Zugangsweg zum deutschen akademischen Arbeitsmarkt besteht in der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und dem Erreichen eines deutschen Abschlusses in einem stark verkürzten Studiengang. Für die Betroffenen fehlt es jedoch an einer Unterhaltssicherung während ihres Studiums.
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