Seit der Rentenreform von 2001 existieren drei betriebliche Vorsorgeformen parallel zueinander. Neben der klassischen arbeitgeberfinanzierten Vorsorge kamen arbeitnehmerfinanzierte sowie tarifvertraglich vereinbarte Vorsorgearten hinzu, die sich bezüglich der primären Entscheidungsträger und somit auch in ihren Vertragseigenschaften grundsätzlich voneinander unterscheiden. Dieser Beitrag stellt diese Vorsorgeformen vor und analysiert ihre Effekte auf die Verteilung betrieblicher Altervorsorge nach sozioökonomischen Merkmalen. Die Argumentation wird mit der statistischen Auswertung eines Versichertenbestands von 300.000 Verträgen gestützt.
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