Zusammenfassung
Im Auftrag des Bundesfinanzministers wird ein Gesetzgebungsvorhaben zur steuerlichen Familienförderung auf seine Vereinbarkeit mit Maßstäben der Geschlechtergerechtigkeit untersucht. Im Gesetzgebungsverlauf werden geschlechterpolitische Wirkungsannahmen und die Beteiligung der Geschlechter an der Entscheidungsfindung beobachtet. Die rechtliche Geltung des Gender-Mainstreaming-Prinzips (GM) nach deutschem und nach Europarecht wird belegt. Entgegen der Annahme, GM sei eine unverbindliche Absichtserklärung, erweist sich, dass das Erfordernis der Geschlechtergerechtigkeit einen verbindlichen Rationalitätsmaßstab für gesetzgeberische Entscheidungsprozesse darstellt. Anhand internationaler Beispiele werden Empfehlungen unterbreitet, wie die familienpolitische Einkommenssteuergesetzgebung dem GM wirksam und angemessen Rechnung tragen kann: Sie muss Männern wie Frauen gleichermaßen Elternschaft und qualifizierte Berufstätigkeit erlauben und hierzu steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Familienförderung – wie Kinder- und Seniorenbetreuung, familiengerechte Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung usw. – ergreifen.
- 13–13 Tabellen 13–13
- 14–14 Abbildungen 14–14
- 195–196 4.4.1 Einleitung 195–196
- 240–247 5.2 Niederlande 240–247
- 246–247 5.2.3 Auswertung 246–247
- 247–252 5.3 Schweden 247–252
- 251–252 5.3.3 Auswertung 251–252
- 252–257 5.4 Kanada 252–257
- 256–257 5.4.3 Auswertung 256–257
- 257–259 5.5 Österreich 257–259
- 258–259 5.5.3 Auswertung 258–259
- 259–262 5.6 Großbritannien 259–262
- 261–262 5.6.3 Auswertung 261–262
- 262–263 5.7 Dänemark 262–263
- 263–263 5.7.3 Auswertung 263–263
- 263–264 5.8 Flandern 263–264
- 264–264 5.8.2 Auswertung 264–264
- 264–265 5.9 Belgien 264–265
- 265–265 5.9.3 Auswertung 265–265
- 265–266 5.1 0Finnland 265–266
- 266–267 5.1 1Schweiz 266–267
- 270–270 5.1 2.5 Offene Fragen 270–270
- 271–272 6.1 Zielvorstellung 271–272
- 272–274 6.2 Gender-Kompetenz 272–274
- 274–276 6.3 Daten-Grundlage 274–276
- 277–277 6.5 Instrumente 277–277
- 277–278 6.6 Gremienparität 277–278
- 281–282 6.9 Politischer Wille 281–282