Der Beitrag plädiert dafür, die systematische Vorlesung in den rechtsdogmatischen Fächern durch eine rein fallbasierte Lehre zu ersetzen. Er führt dafür folgende Gründe an: Die fallbasierte Lehre hat sich an den Universitäten historisch als Gegenpart zur Vorlesung entwickelt und kann sowohl in den USA also auch in Deutschland auf eine sehr lange Tradition zurückblicken. Haupt-Lernziel des juristischen Studiums ist das Beherrschen der Rechtsdogmatik in den Pflichtfächern; daraus ergeben sich konkrete Kompetenzen, die die Studierenden erwerben sollen. Zur Vermittlung dieser Kompetenzen erweist sich die Fallbasierte Methode als besonders geeignet. Das didaktische Konzept des fallbasierten Lernens hat darüber hinaus bei der konkreten Anwendung ein großes Potenzial für das Lehren und Lernen: Es ist induktiv, für die Studierenden motivierend und lässt sich mittels aktivierender Methoden umsetzen. Der Beitrag schließt mit dem Ausblick, dass eine Umstellung des rechtsdogmatischen Unterrichts auf die Fallbasierte Methode Lehrkapazitäten freisetzen würde, um andere Lernziele zu verfolgen.
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