Zunehmend werden Rechtsfilme im Studium behandelt, wegen ihrer Bedeutung für den - nicht nur populären - Rechtsdiskurs und weil sie anschaulich Gegenstände des rechts- und sozialwissenschaftlichen Unterrichts darstellen. Darüber hinaus hat das „law and cinema movement“ einige bemerkenswerte Analysen und Forschungsprojekte hervorgebracht, die auf diese Weise eingeführt werden können. Der Beitrag stellt die Entwicklung an den Hochschulen, auch im internationalen Vergleich, vor. Vertieft werden Wege, wie Rechtsfilme für den Unterricht fruchtbar gemacht werden können. Das Grunddesign von „Recht im Film“-Lehrveranstaltungen wird vorgestellt. Die Lehrveranstaltungen eröffnen oft ungeahnte Entfaltungsmöglichkeiten für Studierende. Durch die Art der Schwerpunktsetzung können je nachdem mehr „universale“ Aspekte des Rechts, seiner Institutionen und der Rechtshandelnden betont oder gezielt Besonderheiten herausgestellt werden. „Recht im Film“ bietet zudem die Chance zu lehrendem Forschen.
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