Mit dem Privatrecht wird vielfach ein idealisiertes Bild vom Verbraucher, vom Unternehmer oder generell vom Einzelnen assoziiert. Letzterer etwa soll rational, wissend und vermögend sein sowie im Kräftegleichgewicht mit seinem Gegenüber verhandeln. Derartige Bilder dienen meist als Kontrastfolie, um Freiheitseingriffe zu rechtfertigen. Indes zeigt eine Analyse der einzelnen Normen, dass das BGB aus gutem Grund von realistischeren Annahmen ausgeht und mit Beschränkungen sowie Fehlern der Einzelnen rechnet. Will man ihre Freiheit ernst nehmen, darf man keine hohen Voraussetzungen an die Selbstbestimmung stellen.
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