Der vorliegende Beitrag geht den Fragen nach, wodurch sich das Demokratieverständnis des BVerfG in dessen Rechtsprechung zur europäischen Integration auszeichnet und wie dieses Demokratieverständnis überhaupt zu den Ultra-vires-Feststellungen im PSPP-Urteil beigetragen hat. Es wird sich zeigen, dass dem PSPP-Urteil ein volkszentriertes Demokratieverständnis zugrunde liegt, das ideell auf die ständige Integrations-Rechtsprechung des BVerfG zurückgreift und in der PSPP-Entscheidung weiterhin durch die Ultra-vires-Feststellungen folgenreiche Effekte erzeugt hat. Gerade dieses volkszentrierte Demokratieverständnis führt dazu, dass im PSPP-Urteil das grundgesetzliche Demokratieprinzip immer wieder als ein unantastbares und abwägungsfestes Dogma gehandhabt wird. Diese Verabsolutierung des Demokratieprinzips läuft im Namen des Volkes nicht nur darauf hinaus, die bundesverfassungsgerichtliche Kontrollbefugnis bezüglich der Integrationspolitik zu Lasten der parlamentarischen Demokratie unangemessen auszudehnen, sondern läuft darüber hinaus Gefahr, das Demokratieprinzip einseitig als Ausprägung europaskeptischer Ideologien zu verzerren.
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