Aufgrund jahrelang steigender Fallzahlen im Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl wird vermehrt medial, polizeilich und kriminalpolitisch diskutiert, wie das Problem zu lösen sei. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzesbuches und der Strafprozessordnung vorgelegt, der Ende Juni 2017 mit geringfügigen Änderungen vom Bundestag beschlossen wurde. Ziel des Entwurfs ist es, die Mindeststrafe zu erhöhen und die Möglichkeit zur Nutzung von Verkehrsdaten bei der polizeilichen Ermittlung zu erleichtern. Der folgende Beitrag setzt sich vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Befunde kritisch mit dem Gesetzesentwurf auseinander.
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