Die Corona-Pandemie legt in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft bestehende Stärken, vor allem aber systemische Schwächen offen. Das gilt auch für die betriebliche Mitbestimmung. In vielen Betrieben werden kollektive und individuelle Beschäftigtenrechte offen missachtet – teilweise aufgrund von Überforderung des Managements (und der Interessenvertretungen), teilweise mit strategischer Absicht. Das Regime der „Notverordnungen“ der betrieblichen Exekutivgewalt geht in einigen Fällen so weit, dass Geschäftsführungen den Mitarbeitervertretungen, Betriebs- oder Personalräten „Generalvollmachten“ zur Unterschrift vorlegen, mit denen diese auf sämtliche Mitbestimmungsrechte verzichten sollen. Ob die Kollektivrechte derart infrage gestellt werden, hängt stark von der zuvor bestehenden betrieblichen Mitbestimmungskultur ab. Weitere entscheidende Faktoren dafür, ob die Mitbestimmung den pandemischen Stresstest besteht, sind die Durchsetzungsfähigkeit der Beschäftigtenvertretung sowie ihre gewerkschaftliche Anbindung und die Organisationsmacht der Belegschaft. Weniger stark fallen den Ergebnissen zufolge Faktoren wie Betriebsgröße, Trägerschaft und das jeweils geltende Mitbestimmungsrecht ins Gewicht.
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