Die niederländischen Betriebsräte haben gemäß den Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes (WOR) Informations- und Konsultationsrechte, die mit den Normen des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vergleichbar sind. Darüber hinaus gewährt das niederländische Betriebsrätegesetz den Interessenvertretungen das Recht auf Weiterbildung und auf externe Expertise. Die dafür anfallenden Kosten werden aus einem zentralen, vom Gesetzgeber vorgesehenen Fond finanziert. Nicht zuletzt mit Blick auf die finanziellen Aufwendungen, die für die Betriebsratstätigkeit erforderlich sind, wird deren Effektivität immer wieder öffentlich diskutiert. Der Beitrag gibt einen Überblick über Studien aus den Niederlanden, die die Arbeitsweisen und Wirkungen der Betriebsratsarbeit analysiert haben.
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