Liberale Repräsentanten der Europäischen Union (EU) sowie Anhänger eines liberalen Konstitutionalismus beurteilen die jüngsten „Verfassungskrisen“ in Zentral- und Osteuropa als einen Angriff auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese einseitige Bewertung resultiert unter anderem aus einer inadäquaten Methodologie zur Evaluierung der Rechtsstaatlichkeit. Der Autor dieses Beitrags identifiziert ein Defizit der EU bei der Evaluierung der Rechtsstaatlichkeit, welches sich in drei Kernproblematiken wiederspiegelt: (1) quantitativer „Je mehr desto besser“-Ansatz, (2) parteiische Evaluierung der Rechtsstaatlichkeit, (3) parteiliches „rhetorisches Handeln“ im Namen der Rechtsstaatlichkeit. Das Evaluierungsdefizit der EU wird anhand ausgewählter Beispiele zu Justizreformen und „Verfassungskrisen“ in Zentral- und Osteuropa (beispielsweise Rumänien, Polen, Ungarn) dargestellt. Es wird argumentiert, dass die EU aufgrund ihres Evaluierungsdefizits nicht imstande ist, die Rechtsstaatlichkeit objektiv und systematisch zu beurteilen. Die EU sollte deshalb die Rechtsstaatlichkeit in ihren Mitglieds- und Beitrittsländern nicht mehr evaluieren, es sei denn, sie ändert ihre defizitäre Evaluationsmethodik, indem sie zum Beispiel den Politikempfehlungen dieses Beitrags folgt.
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