In der Beziehung zwischen Kapital exportierenden Industrieländern und Entwicklungsländern hatte die Schiedsgerichtsbarkeit als Teil von Investitionsschutzabkommen eine spezifische, wenn auch nicht unproblematische Funktion. Im Verhältnis der Europäischen Union zu den USA oder Kanada - wie in der Beziehung zwischen etablierten liberal-demokratischen Verfassungsstaaten allgemein - ist sie nicht nur überflüssig, sondern schafft verfassungsrechtlich zweifelhafte, ungerechtfertigte Privilegien für Investoren.
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