Der Artikel ordnet die »EU-Rechtsstaatskrise« politikwissenschaftlich als durch vertikale und horizontale Gewaltenverschränkung im supranationalen Mehrebenensystem verursachte Integrationshindernisse und -rückschritte ein. Gezeigt wird, wie die Instrumente der Integration rechtsstaatlicher Systeme (Primat von EU-Recht und -Rechtsprechung) durch frühere (Prüfung von Unionsrecht durch nationale Gerichte) und aktuelle (Abbau der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, Rumänien und Polen) Entwicklungen auf mitgliedschaftlicher Ebene konterkariert werden und die EU-Organe diesem Trend wegen der Unschärfe ihrer Kompetenzen nicht begegnen können. Diese Rückschritte in der rechtlichen Dimension der europäischen Integration korrelieren mit Entwicklungen in anderen Integrationsdimensionen, insbesondere dem Erfolg EU-skeptischer Parteien.
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