In diesem und im letzten Heft geht es in der Rubrik „zuRechtgerückt“ um Auskunftsrechte: 1. um die, die ausschließlich den Medien und Medienvertreter_innen zustehen und 2. um die, die jedermann in Deutschland hat, um sich Daten, Dokumente und Informationen bei Behörden zu beschaffen, sowie um die gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruches.
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