@article{2017:fricke:das_rec, title = {„Das Recht auf Neugier“. Auskunftsgesetze für jedermann (2. Teil).}, year = {2017}, note = {In diesem und im letzten Heft geht es in der Rubrik „zuRechtgerückt“ um Auskunftsrechte: 1. um die, die ausschließlich den Medien und Medienvertreter_innen zustehen und 2. um die, die jedermann in Deutschland hat, um sich Daten, Dokumente und Informationen bei Behörden zu beschaffen, sowie um die gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruches.}, journal = {Communicatio Socialis (ComSoc)}, pages = {501--508}, author = {Fricke, Ernst}, volume = {50}, number = {4} }