Das Land Berlin ermöglicht es Straftätern, die zu einer zeitigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, sich nach Ladung zum Strafantritt im offenen Vollzug selbst zu stellen. Im Rahmen eines Diagnostikverfahrens wird dann analog zu den Gefangenen im geschlossenen Vollzug der erste Vollzugsplan erstellt, in dem neben der Eignung für den offenen Vollzug der Betreuungs- und Behandlungsbedarf und auch die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung formuliert werden. In Berlin finden die vorzeitigen Entlassungen überwiegend aus dem offenen Vollzug heraus statt, der geschlossene Vollzug kann nur selten einen solchen Erfolg im Vollzugsverlauf erreichen. Diese Beobachtung überrascht, zumal auch im geschlossenen Vollzug durchaus Vollzugslockerungen (auch über längere Zeiträume) als Basis für die Prüfung der vorzeitigen Entlassung vergeben werden und beanstandungsfrei verlaufen. Mithilfe einer Aktenanalyse wurden die Vollzugsverläufe von Gefangenen, die entweder im geschlossenen oder (als Selbststeller) im offenen Vollzug untergebracht waren, miteinander verglichen. Es wurden sowohl prognostische Einschätzungen als auch verhaltensnahe Kriterien und Rückfalldaten in die Analyse einbezogen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Vollzugsverlauf bei annähernd gleichen Ausgangsbedingungen im offenen Vollzug als deutlich positiver darstellt und die Probanden eine geringere Wahrscheinlichkeit für eine erneute Inhaftierung aufweisen. Daraus ergeben sich einige praktische Implikationen für die Vollzugsgestaltung.
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