Der folgende Artikel befasst sich mit den Änderungen des Sachverständigenrechts, soweit sie Kindschaftssachen betreffen. Der Gesetzgeber möchte mit den Änderungen die Qualität der Sachverständigengutachten verbessern und das Vertrauen der Beteiligten in die Neutralität der gerichtlich bestellten Sachverständigen erreichen. Es wird hinterfragt, ob dieses Ziel durch das verabschiedete Gesetz erreicht wird. Schlüsselwörter: Gesetzesänderung, familiengerichtliche Verfahren, Qualität von Sachverständigengutachten, Qualifikation der Sachverständigen
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