Die Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers sind größer als oft bekannt. Denn haftungsbeschränkt ist nur die Gesellschaft, nicht der Geschäftsführer. Verletzt er seine Sorgfaltspflichten, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen für entstandene Schäden. Dabei läuft er neben der zivilrechtlichen Haftung auch Gefahr, sich strafbar zu machen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Karsten Schulte erläutert, worauf Verantwortliche achten sollten.
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