Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht gemäß § 651 BGB
Zusammenfassung
§ 651 BGB ist durch die Schuldrechtsreform grundlegend verändert worden. Während zuvor für die Anwendbarkeit des Kaufrechts letztlich entscheidend war, ob der Vertrag im Schwerpunkt kauftypisch ist, scheint nunmehr nur maßgeblich zu sein, ob eine bewegliche Sache zu liefern ist, selbst wenn sie nach individuellen Vorgaben herzustellen ist. Diese Abgrenzung wird vielfach als unbefriedigend empfunden, gerade weil sie nicht typologisch, sondern nur anhand von (nur scheinbar einfach zu bestimmenden) Äußerlichkeiten erfolgt. Der Autor untersucht zum einen den Anwendungsbereich der neuen Norm. Die Probleme liegen hier u.a. im Baurecht, bei komplexen Maschinen (Anlagenbau) und bei der Abgrenzung zu geistigen Leistungen. Problematisch sind wegen Bezügen zum Sachenrecht auch Fälle, bei denen der maßgebliche Stoffanteil vom Besteller gestellt wird. Zum anderen untersucht der Autor die z.T. praktisch sehr gravierenden Rechtsfolgen und inwiefern vertragliche Abweichungen möglich sind. Dabei legt er vor dem europäischen Hintergrund (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) dar, welche methodischen Grenzen einer restriktiven Auslegung gesetzt sind. Das Werk ist damit zugleich ein wichtiger Beitrag zur Dogmatik der (überschießenden) Richtlinienumsetzung.
- 2–22 Titelei/Inhaltsverzeichnis 2–22
- 23–30 Einleitung 23–30
- 31–61 Teil 1: Allgemeine Vorbemerkungen zur Methode: § 651 BGB vor dem Hintergrund der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 31–61
- 31–33 A) Richtlinienkonforme Auslegung im Rahmen der Umsetzungspflicht 31–33
- 33–49 B) Der Einfluss von Richtlinien bei überschießender Umsetzung durch »Hybridnormen« 33–49
- 33–47 I. Die überschießende Umsetzung des Tatbestands einer Richtliniennorm und die Frage der Zulässigkeit einer »gespaltenen« Auslegung 33–47
- 1. Auslegung des überschießenden Teils alleine nach nationalen Regeln
- a) Grundlagen
- b) Folgerungen für Lehren, die auf der These eines europarechtlichen Grundsatzes der einheitlichen Auslegung überschießend umsetzender Normen aufbauen
- 2. Anwendung der nationalen Methoden: Die einheitliche Auslegung als Regelergebnis einer interpretarorischen Gesamtabwägung
- 3. Folgerungen für § 651 S. 1 BGB
- 47–49 II. Überschießende Umsetzung der Rechtsfolge 47–49
- 1. Grundsatz
- 2. Ausweitung des Grundsatzes auf Rechtsfortbildungen auf Rechtsfolgenseite des § 651 S. 1 BGB / Reflex auf Tatbestandsseite
- 49–50 C) Der Mindeststandard einer Richtlinie als Indiz für die Inhaltsbestimmung national vorgeprägter Rechtsbegriffe der Umsetzungsnorm 49–50
- 50–60 D) Besonders bedeutsame Grundsätze für die Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 50–60
- 50–53 I. Autonome Auslegung und Auslegungsmonopol des EuGH 50–53
- 53–55 II. UN-Kaufrecht als Vorbild 53–55
- 55–56 III. Die (eingeschränkte) Bedeutung des »Effet utile« als Auslegungsgrundsatz 55–56
- 56–56 IV. In dubio pro consumatore? 56–56
- 56–60 V. Zulässigkeit von Analogien 56–60
- 60–61 E) Einige Bemerkungen zu methodischen Schranken für eine Nichtanwendbarkeit des § 651 S. 1 BGB 60–61
- 62–260 Teil 2: Der Anwendungsbereich des § 651 S. 1 BGB 62–260
- 62–165 Kapitel 1: Grundlagen 62–165
- 62–65 A) § 651 S. 1 BGB im System der Schuldvertragstypen 62–65
- I. § 651 S. 1 BGB als Normstrukturtypus und die daraus folgende Anwendbarkeit der allgemeinen Einordnungsregeln
- II. Konsequenzen für die Behandlung von gemischten Verträgen mit §-651-BGB-Elementen und »normalen« Kauf- und Werkvertragselementen
- 65–93 B) Der Begriff der beweglichen Sache 65–93
- I. Grundsätze der Auslegung des Begriffs der beweglichen Sache in seiner Eigenschaft als zusammengesetzter Rechtsbegriff
- 1. Unabhängigkeit von der Verbrauchereigenschaft des Käufers/Bestellers (»Neutralitätsgrundsatz«)
- a) Bei der Auslegung zu berücksichtigende Richtlinienvorgaben
- b) Der Neutralitätsgrundsatz in § 651 S. 1 BGB
- aa) Allgemeine Geltung / insbesondere: Autonome Ausweitung auf Nichtverbrauchergeschäfte
- bb) Keine (autonome) Ausweitung des Verbraucherschutzes durch verbraucherspezifische Erweiterung des Begriffs der beweglichen Sache
- cc) Die prinzipielle Möglichkeit der einheitlich weiten Auslegung des Begriffs der beweglichen Sache
- dd) Die Wahrung des Neutralitätsgrundsatzes als Voraussetzung einer gespaltenen Auslegung
- ee) Zwischenergebnis
- 2. Die Mobilienkauftauglichkeit eines Herstellungsergebnisses als Schranke einer einschränkenden Auslegung
- II. Sache
- 1. Das Erfordernis der Körperlichkeit
- 2. Der Begriff der Körperlichkeit
- 3. Gespaltene Auslegung?
- III. Beweglich
- 1. Die Nachteile einer sachenrechtlichen Interpretation
- 2. Das Erfordernis einer natürlichen Betrachtungsweise
- a) Der Beweglichkeitsbegriff der Richtlinie
- b) Der Beweglichkeitsbegriff in § 651 S. 1 BGB
- 3. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beweglichkeit; insbesondere: Relevanz der Zweckbestimmung von Bauteilen und Fertiggebäuden?
- 4. Die Irrelevanz einer tatsächlichen Ortsveränderung
- 5. Konkretisierung des Beweglichkeitsbegriffs: Abgrenzung zu Bauwerken und sonstigen ortsgebundenen Sachwerken
- 6. Ergebnis
- 7. Exkurs: Grundstückszubehör
- IV. Die Irrelevanz der Unvertretbarkeit der beweglichen Sache
- V. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
- 93–159 C) Herstellung, Erzeugung und Lieferung 93–159
- I. Definitionen hier verwendeter Begriffe: »Werklieferungsvertrag«, »Herstellungswerkvertrag«, »Änderungswerkvertrag«, »Lieferungsvertrag mit Änderungsverpflichtung«
- II. Grunddefinition »Herstellung« / Keine Anwendbarkeit des § 651 S. 1 auf Änderungswerkverträge
- III. Erzeugen
- IV. Die Erfassung von Herstellungswerkverträgen und die Folgen für den Lieferungsbegriff
- 1. Einführung in die Problematik
- 2. Die Erfassung reiner Herstellungswerkverträge
- a) Bei der Auslegung zu berücksichtigende Richtlinienvorgaben
- aa) Autonome Auslegung
- bb) Der Wortlaut des Art. 1 Abs. 4 VerbrGKRL
- cc) Die Stoffherkunftsklausel des Art. 2 Abs. 3 VerbrGKRL vor dem Hintergrund der Richtliniengeschichte
- dd) Sonstige Gesichtspunkte
- (1) Die Einbettung des Art. 1 Abs. 4 VerbrGKRL in eine kaufrechtlich geprägte Richtlinie als Argument gegen die Erfassung von Herstellungswerkverträgen?
- (2) Die systematische Unabhängigkeit der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
- (3) Richtlinienperspektive: Beschränkung der mit der Erfassung von Herstellungswerkverträgen einhergehenden Folgen auf wenige Aspekte
- ee) Möglicher Beweggrund: Gleichbehandlungsgrundsatz
- ff) Fazit
- b) Auslegung des § 651 S. 1 BGB
- aa) Wortlaut
- bb) Geschichte und Teleologie
- cc) Systematische Verwerfungen innerhalb des deutschen Rechts und der insbesondere insoweit bestehende Vorrang der richtlinienkonformen Auslegung
- (1) Die Verweisung kaufuntypischer Geschäfte in das Kaufrecht
- (2) § 647 BGB und das Sicherheitenproblem
- (3) § 631 Abs. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB
- (4) Generelle Anwendungsprobleme des § 651 S. 1 BGB
- dd) Zwischenergebnis
- ee) Sonderproblem: Einfluss einer Abbedingung des § 950 Abs. 1 BGB auf die Anwendbarkeit des § 651 S. 1 BGB?
- ff) Ergebnis
- 3. Die Eigentumslage bei Herstellungswerkverträgen und das Problem der Absicherung des Vergütungsanspruchs / Konsequenzen für den Lieferungsbegriff
- a) Einführung
- b) Sinnvolle Anwendbarkeit des Kaufrechts ohne Eigentumsübertragung?
- c) Konflikte der Eigentumslösung mit dem Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung und dem gesetzgeberischen Willen
- d) Die dogmatische Grundlage der bisherigen Eigentumszuordnung beim Herstellungswerkvertrag und ihr Fortbestehen im neuen Recht
- e) Das Sicherheitenproblem
- aa) Das Erfordernis einer gesetzlichen Sicherheit
- (1) Planwidrige Nichtnormierung irgendeines Sicherungsmittels
- (2) Die Interessenlage
- (3) Zwischenergebnis
- bb) Das vorzugswürdige Sicherungsmittel
- (1) Methodische Gesichtspunkte: Vorrang einer neuen Auslegung des § 950 Abs. 1 BGB vor einer Rechtsfortbildung in Bezug auf § 651 S. 1 BGB?
- (2) Materielle Gesichtspunkte
- (a) Das Pfandrecht als unkomplizierte und ausgewogene Unternehmersicherung
- (b) Die Rechtfertigung einer Differenzierung zwischen zwei Sicherungsmitteln innerhalb des Anwendungsbereichs des § 651 S. 1 BGB
- (c) Probleme der Eigentumslösung bei der Zwangsvollstreckung und im Falle der Insolvenz eines Beteiligten
- (aa) Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Unternehmers / Insolvenz des Unternehmers
- (bb) Insolvenz des Bestellers
- f) Zwischenergebnis
- g) Konsequenzen für den Lieferungsbegriff
- 4. Konsequenzen aus der Erfassung von Herstellungswerkverträgen für Sachherstellungsverträge mit wirtschaftlich ähnlicher Interessenlage
- 5. Verallgemeinerung der sachenrechtlichen Neutralität: Pflicht zur rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragung kein zwingendes Merkmal der Kaufrechtsanwendbarkeit bei sachbezogenen Verträgen
- V. Die Behandlung von Lieferungsverträgen mit Änderungsverpflichtung und der Grundsatz der Irrelevanz der Geschichte einer übereignungsbedürftigen beweglichen Sache
- 1. Analoge Anwendung des § 651 S. 1 BGB
- 2. Erstreckung der Analogie auf § 651 S. 3 BGB
- 3. Der Grundsatz der Irrelevanz der Geschichte einer übereignungsbedürftigen beweglichen Sache
- VI. Grundlagen der Konkretisierung des Herstellungsbegriffs
- 1. Bei der Auslegung zu berücksichtigende Richtlinienvorgaben
- a) Wortlaut und Systematik der Richtlinie
- b) Entstehungsgeschichte, insbesondere: Orientierung an Art. 3 Abs. 1 CISG?
- c) Orientierung an § 950 BGB?
- d) Sinn und Zweck
- e) Zwischenergebnis
- 2. Auslegung des § 651 S. 1 BGB
- 3. Konkrete Fragestellungen
- a) Die Frage der Neuheit
- b) Oberflächenbearbeitung (Orientierung an § 950 Abs. 1 S. 2 BGB?)
- c) Neuentstehung von Sachen mit geringem Wertschöpfungsanteil
- d) Abtrennung (insbesondere Mischproduktion), wirtschaftlich ähnliche unregelmäßige Werklieferungen
- VII. Abschließende Stellungnahme zum Begriff der Lieferung, insbesondere: Irrelevanz einer tatsächlichen Ortsveränderung und die praktische Reduktion der Bedeutung des Lieferungsbegriffs auf das endgültige Zur-Verfügung-Stellen der hergestellten Sache
- VIII. Herstellungs-»Pflicht« als Tatbestandsmerkmal des § 651 BGB und als Merkmal zur Abgrenzung vom Kauf unvertretbarer Sachen
- IX. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
- 159–165 D) Anhang 159–165
- I. Ergänzende Bemerkungen zum Anwendungsbereich des § 651 S. 3 BGB
- II. Bemerkungen zum Vertrag über die Lieferung herzustellender beweglicher Sachen im Handelsrecht
- 1. Anwendungsbereich des § 381 Abs. 2 HGB
- 2. § 406 Abs. 2 HGB und der Herstellungswerkvertrag
- 165–170 Kapitel 2: Die Einordnung von Schiffsbauverträgen 165–170
- 165–165 A) Einführung in die Problematik 165–165
- 165–167 B) Bei der Auslegung zu berücksichtigende Richtlinienvorgaben 165–167
- 167–169 C) Anwendbarkeit des § 651 S. 1 BGB auf Schiffsbauverträge und Ansätze zur Lösung des Konflikts mit § 648 Abs. 2 BGB 167–169
- 169–170 D) Zusammenfassung 169–170
- 170–213 Kapitel 3: Die Einordnung von Lieferungsverträgen mit Montageverpflichtung 170–213
- 170–176 A) Einführung in die Problematik 170–176
- I. Der Lieferungsvertrag mit Montageverpflichtung im bisherigen Recht
- II. Definition hier verwendeter Begriffe: »werktypisch«, »kauftypisch«, »kaufrechtlich«, »werkvertragsrechtlich«, »Lieferelement«, »Montageelement«, »Hauptpflicht«, »Nebenpflicht«
- III. Die Problematik des neuen Rechts
- 176–180 B) Der Lieferungsvertrag mit Montageverpflichtung unter dem Licht der allgemeinen Einordnungsgrundsätze 176–180
- 180–187 C) Vorgaben aus § 651 S. 1 BGB 180–187
- I. § 651 S. 1 BGB (analog) als Filter für »reine« Lieferungsverträge
- II. Filter für Verträge über die Herstellung unbeweglicher Sachen
- III. Filter für Änderungswerkverträge
- IV. Folgerungen, die § 651 BGB nicht erlaubt
- 1. Hängt die Einordnung ins Kaufrecht davon ab, ob eine zu liefernde Sache nach einer Montage beweglich ist?
- 2. Hängt die Einordnung ins Kaufrecht davon ab, ob eine zu montierende Sache vor der Montage beweglich ist?
- 3. Hängt die Einordnung ins Kaufrecht von der Beweglichkeit des Substrats ab?
- 4. Hängt die Einordnung ins Werkvertragsrecht davon ab, ob der Einbau eine rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung entbehrlich macht?
- 5. § 651 S. 1 BGB als Anordnung der Kaufrechtsanwendbarkeit für den Montagelieferungsvertrag mit in etwa gleichgewichtigen kauftypischen bzw. werktypischen Elementen?
- 187–202 D) Vorgaben aus § 434 Abs. 2 S. 1 BGB 187–202
- I. Der Anwendungsbereich des § 434 Abs. 2 S. 1 BGB, insbesondere: eigene Typenvertragsrechtszuordnung oder bloßer Teil des kaufrechtlichen Rechtsfolgenprogramms?
- 1. Einführung
- 2. Bei der Auslegung zu berücksichtigende Richtlinienvorgaben
- 3. Auslegung des § 434 Abs. 2 S. 1 BGB
- 4. Zwischenergebnis
- II. Die Rechtsfolgen des § 434 Abs. 2 S. 1 BGB, insbesondere: vollständiger Ausschluss der Kombinationsmethode?
- 1. Problem: Beschränkung der gesetzlichen Rechtsfolge auf die Gleichstellung von Montage- und Sachmängeln
- 2. Überlegungen zu konkreten Fragestellungen im Überblick
- a) Fälligkeit der Vergütung
- b) Gefahrübergang
- c) An- bzw. Abnahmeverweigerung bei unwesentlichen Mängeln
- d) Sonstige Normen außerhalb des Gewährleistungsrechts
- 3. Zusammenfassung
- 202–206 E) Ansätze zur Konkretisierung der Abgrenzung zwischen untergeordneter und gewichtiger Montageleistung 202–206
- 206–206 F) Raum für die Kombinationsmethode bei Verträgen mit nicht untergeordnetem Montageelement? 206–206
- 206–207 G) Ergebnis 206–207
- 207–213 H) Kasuistik 207–213
- I. Montagen von Sachen in Sachen
- II. Sonderfall: Prothesen
- 213–235 Kapitel 4: Verträge über die Erstellung und Überlassung geistiger Werke 213–235
- 213–215 A) Einführung in die Problematik 213–215
- 215–216 B) Definitionen hier verwendeter Begriffe: »Kopierbare Werke«, »nicht kopierbare Werke«, »Werkexemplar«, »materieller Träger«, »verkörpert/unverkörpert«, »unverkörperte Übertragung« 215–216
- 216–230 C) Verträge über die Erstellung und Lieferung kopierbarer Werke 216–230
- I. Einführung
- II. Unvereinbarkeit des Sachlieferungsbegriffs mit unverkörperten Übertragungen
- III. Der zur Übermittlung benutzte materielle Träger als »Vermittler« der Körperlichkeit?
- 1. Das Problem: Geltung der Grundsätze der »Irrelevanz der Unvertretbarkeit« und der »Irrelevanz der Geschichte einer übereignungsbedürftigen Sache«
- 2. Der Kauf eines Werkexemplars (Musik-CD, Buch usw.) auf einem materiellen Träger: Sachkauf?
- a) Das traditionelle Verständnis
- b) Der Kauf von verkörperten Werkexemplaren im neuen Recht
- aa) Notwendigkeit einer Entscheidung über die Sachqualität trotz § 453 Abs. 1 BGB
- bb) Der geistige Aspekt eines verkörperten Werkexemplars als »sonstiger Gegenstand« i.S.d. § 453 Abs. 1 BGB
- cc) Probleme der Richtlinienkonformität
- 3. Die Einordnung von Verträgen über die Erstellung verkörpert zu überlassender Werkexemplare / Ergebnis
- 4. Alternativlösung bei Anwendbarkeit des Art. 1 Abs. 4 VerbrGKRL auf die Erstellung verkörpert zu überlassender Werkexemplare
- 230–233 D) Nicht kopierbare Werke, insbesondere: Bildende Kunst 230–233
- 233–235 E) Herstellung komplizierter Sachen mit vorhergehender Entwicklungsleistung / Abgrenzung zu Prototypen und Modellen 233–235
- 235–260 Kapitel 5: Verträge über die Überlassung von Softwareexemplaren 235–260
- 235–238 A) Einführung in die Problematik 235–238
- 238–240 B) Definitionen hier verwendeter Begriffe: »Softwareexemplar«, »Computerprogramm«, »Datenträger«, »mobiler Datenträger/Festplatte«, »verkörpert/unverkörpert«, »verkörperte/unverkörperte Überlassung« 238–240
- 240–256 C) Die Einordnung von Softwareerstellungsverträgen ohne hardwarebezogene Zusatzleistungen 240–256
- I. Einführung: Die Frage nach der Sachqualität des Softwareexemplars als solchem als entscheidendes Kriterium
- 1. Allgemeines: Die Übertragbarkeit der allgemeinen Prinzipien für die Anwendbarkeit des Sachkaufrechts auf Softwareüberlassungen oder die grundsätzliche Unzulässigkeit einer Differenzierung zwischen Standard- und Individualsoftware hinsichtlich der Beurteilung der Sacheigenschaft
- 2. Keine andere Beurteilung bei der Unterstellung, dass nur der Kauf von Standardsoftware auf mobilen Trägern im Gegensatz zum Kauf unverkörperter Standsoftware Sachkauf ist
- II. Softwareexemplare = bewegliche Sachen?
- 1. Die funktionale Sachqualität von Softwareexemplaren
- 2. Der Sachbegriff des deutschen Kauf- und Werkvertragsrechts: funktional oder materiell?
- 3. Die für eine dauerhafte Überlassung notwendige Verkörperung als Vermittler der Körperlichkeit?
- 4. Vergleich mit anderen Normenkomplexen
- 5. Zwischenergebnis
- 6. Keine analoge Anwendung des § 651 S. 1 BGB bei Softwareerstellungsverträgen / Ergebnis
- III. Alternativlösungen für den Fall der (teilweisen) Erfassung von Softwareerstellungsverträgen durch Art. 1 Abs. 4 VerbrGKRL
- 1. Allgemeines
- 2. Sonderfall: Softwareerstellungsvertrag zwischen Softwareersteller und Softwarevertreiber
- 3. Differenzierung nach der Qualität des einzuräumenden Nutzungsrechts?
- IV. Fazit
- 256–257 D) Verträge über die Überlassung von Standardsoftware mit individuellen Anpassungen 256–257
- 257–260 E) Verträge über Softwareüberlassungen in Verbindung mit hardwarebezogenen Zusatzleistungen 257–260
- I. Lieferung einer EDV-Anlage mit installierter oder zu installierender Software (»Systemlieferungsvertrag«)
- II. Lieferung von EDV-Anlagen und Softwareexemplaren ohne Installation der Software
- III. Lieferung von Software mit Leistungen an einer EDV-Anlage des Käufers/Bestellers
- IV. Pflege und Anpassung von Softwareexemplaren des Bestellers, evtl. in Kombination mit Hardwarelieferung
- 261–345 Teil 3: Überblick über anwendungsbedingte Probleme des § 651 S. 1 BGB 261–345
- 261–307 Kapitel 1: Die Rechtsfolgen des § 651 S. 1 BGB unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht 261–307
- 261–282 A) Unterschiede im Mängelgewährleistungsrecht 261–282
- I. Der Tatbestand des Sachmangels: Beschaffenheitserwartung wegen Werbeaussagen (§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB); Montage und Montageanleitung (§ 434 Abs. 2 BGB)
- II. Nacherfüllungsanspruch: Das Recht der Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung/Neuherstellung
- 1. Probleme des Verweigerungsrechts nach § 439 Abs. 3 BGB
- 2. Reduktion des Nacherfüllungsrechts auf Null bei Fehlschlag der gewählten Nacherfüllungsart oder Unzumutbarkeit derselben für den Käufer/Besteller
- III. Die Voraussetzungen eines Fehlschlags der Nacherfüllung
- IV. Probleme um die Verjährung der Mängelrechte
- 1. Abhängigkeit der Fünf-Jahres-Frist bei Bauteilen und Baustoffen von der Anwendbarkeit des § 651 S. 1 BGB?
- 2. Verjährungsbeginn: Ablieferung vs. Abnahme
- 3. Die unterschiedliche Länge der Verjährungsfristen bei unkörperlichen Gegenständen als Problem des § 651 S. 1 BGB
- V. Die Anwendbarkeit des Verbrauchsgüterkaufrechts
- 1. Allgemeines
- 2. Insbesondere: Lieferantenregress, §§ 478, 479 BGB
- VI. Aufwendungsersatz und Vorschuss für eine Selbstvornahme (§ 637 BGB): Unterschiede zum Schadensersatz statt der Leistung
- VII. Ausschluss der Mängelgewährleistung bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers bei Vertragsschluss (§ 442 Abs. 1 BGB)
- VIII. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie, § 443 BGB
- IX. Die Mängeleinrede des § 641 Abs. 3 BGB vs. § 320 BGB
- 1. Vor Gefahrübergang
- 2. Nach Gefahrübergang
- 282–284 B) Keine gesetzlichen Sicherungen des Vergütungsanspruchs im Kaufrecht 282–284
- I. §§ 647, 648 Abs. 2 BGB
- II. §§ 648 Abs. 1, 648a BGB
- 284–290 C) Ablieferung bzw. Übergabe statt Abnahme 284–290
- I. Wendepunkt in der Vertragsbeziehung
- II. Der unwesentliche Mangel im Kaufrecht als Zahlungsverzögerungsmöglichkeit
- 1. Problemdarstellung
- 2. Lösungsansätze
- III. Durchgriffsfälligkeit
- IV. Fälligkeitszinsen
- 290–291 D) Keine Entsprechung zu § 632 BGB 290–291
- 291–293 E) Keine Entsprechung zu § 632a BGB 291–293
- 293–294 F) Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten, § 448 Abs. 1 BGB 293–294
- 294–294 G) Keine den §§ 642, 643, 645, 649, 650 BGB entsprechende Regeln im Kaufrecht 294–294
- 294–296 H) Kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund? 294–296
- 296–298 I) AGB-rechtliche Probleme 296–298
- I. Das maßgebliche Leitbild
- II. Die Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
- 298–300 J) Einfluss des § 651 S. 1 BGB auf die richterrechtliche Konkretisierung des Haupt- und Nebenpflichtenprogramms? 298–300
- 300–307 K) Die Behandlung des Vertrags über die Lieferung herzustellender beweglicher Sachen in Normenkomplexen außerhalb des BGB am Beispiel des Vergaberechts und des Insolvenzrechts 300–307
- I. Einführung
- II. Die vergaberechtliche Behandlung von Aufträgen über die Lieferung individuell angefertigter Bauteile
- III. Die »Teilbarkeit« des Vertrags im Insolvenzrecht
- 307–345 Kapitel 2: Abweichende Vereinbarungen 307–345
- 307–341 A) Die Vereinbarung von Werkvertragsrecht 307–341
- I. Dispositivität bei Verbrauchergeschäften
- 1. Die Schranken des Verbrauchsgüterkaufrechts
- 2. Verbraucherspezifische Schranken des AGB-Rechts
- a) Gewährleistungsrechtlicher Schadensersatzanspruch: Beweislastabweichungen (§ 309 Nr. 12 BGB) bei Werbeaussagen und Mangelherkunft
- b) Verjährung bei Baustoffen und Bauteilen (§ 309 Nr. 8 b) ff) BGB)
- c) Abnahmefiktionen: Konflikt mit § 308 Nr. 5 BGB?
- d) Fälligkeitszinsen ab Abnahme (§ 641 Abs. 4 BGB)
- 3. Fazit
- II. Dispositivität bei Nichtverbrauchergeschäften
- 1. Einführung / Einschränkung des Hauptuntersuchungsgegenstands auf die »rein« materielle Wirksamkeitsprüfung
- 2. Probleme des Lieferantenregresses (§§ 478, 479 BGB)
- 3. AGB-rechtliche Inhaltskontrolle der einzelnen Vorschriften des Werkvertragsrechts und der einzelnen bei einer »Anstatt-Kaufrecht-Wahl« stattfindenden Abbedingungen kaufrechtlicher Vorschriften
- a) Abdingbarkeit der »verbraucherfesten« Vorschriften des allgemeinen Kaufrechts?
- aa) Die Beweislast bei Werbeaussagen (§ 434 Abs. 1 S. 2 BGB)
- bb) Das Wahlrecht bei der Nacherfüllung (§ 439, § 635 BGB)
- cc) Sofortige Sekundärrechte bei Fehlschlag oder Unzumutbarkeit / Fehlschlagsfiktion
- dd) Ausschluss der Gewährleistung bei Mängelkenntnis
- b) Inhaltskontrolle der sonstigen Werkvertragsrechtsbesonderheiten
- aa) Vereinbarung einer dem Werkvertragsrecht entsprechenden Selbstvornahmeklausel
- bb) Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen (§ 632a BGB)
- cc) Vertragliche Sicherungen des Vergütungsanspruchs
- dd) Vereinbarung der kurzen Verjährung bei Baustoffen?
- ee) Die Vereinbarung einer werkvertragsrechtlichen Abnahme
- (1) Unternehmer/Verkäufer als Verwender
- (a) Abnahmepflicht bei unwesentlichen Mängeln
- (b) Mängeleinrede und Druckzuschlag: Konkretisierung nach § 641 Abs. 3 BGB
- (c) Durchgriffsfälligkeit (§ 641 Abs. 2 BGB)
- (d) Fälligkeitszinsen (§ 641 Abs. 4 BGB)
- (2) Besteller/Käufer als Verwender
- c) Fazit
- 4. Die Frage der Wirksamkeit einer »Komplettersetzung« des Kaufrechts durch das Werkvertragsrecht
- a) Die prinzipielle Möglichkeit der Vereinbarung der Anwendbarkeit eines anderen Typenvertragsrechts
- aa) Der Grundsatz der (ausschließlichen) Rechtsfolgendispositivität dispositiver Normen / Indispositivität des Tatbestandes
- bb) Übertragbarkeit des Grundsatzes der (ausschließlichen) Rechtsfolgendispositivität auf Normstrukturtypen?
- b) Folgerungen für § 651 S. 1 BGB
- 5. Einige Überlegungen zur Vereinbarung von Werkvertragsrecht in der AGB-rechtlichen Einbeziehungs- und Transparenzkontrolle / insbesondere: Wirksamkeit einer Pauschalverweisung?
- a) Exkurs: Die Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts bei einer Pauschalverweisung auf das Werkvertragsrecht
- b) Einbeziehungskontrolle
- c) Transparenzkontrolle (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)
- 6. Einige Gedanken zur Dispositivität des Handelskaufrechts
- 7. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
- 341–345 B) Einbeziehung der VOB/B bei Verträgen über die Lieferung individuell angefertigter Bauteile 341–345
- I. AGB-rechtliche Privilegierung der VOB/B?
- II. Die gleichzeitige Vereinbarung der VOB/B und des Werkvertragsrechts – praktische Probleme
- 346–348 Schlussbemerkung 346–348
- 349–371 Literaturverzeichnis 349–371
- 372–374 Zitierte Materialien zum BGB und zur Schuldrechtsmodernisierung 372–374