Der Schutz der Persönlichkeit vor Kritik an professionellen Leistungen
Zusammenfassung
Trotz einer Vielzahl von Urteilen, die sich mit öffentlicher Kritik an professionellen Leistungen beschäftigen, ist es der Rechtsprechung nicht gelungen, ein dogmatisch überzeugendes Konzept zur Bestimmung der Grenzen freier Kritik zu entwickeln. Der Verfasser kritisiert den durch die „Sozialsphärentheorie“ stark zurückgenommenen Schutz professioneller Leistungen und die dahinterstehende Zuordnung der beruflichen Sphäre zum Öffentlichkeitsbereich. Unter Hinweis auf die besonderen Kommunikationsbedingungen in der Marktöffentlichkeit lehnt er die Übernahme des meinungsfreundlichen, für Auseinandersetzungen in der politischen Öffentlichkeit entwickelten Maßstabs auf Fälle öffentlicher Kritik an professionellen Leistungen ab. Stattdessen wird ein Katalog abwägungsrelevanter Aspekte entwickelt, die einen gerechten und vorhersehbaren Ausgleich zwischen den Kommunikationsfreiheiten und dem Persönlichkeitsrecht ermöglichen sollen.
- 2–12 Titelei/Inhaltsverzeichnis 2–12
- 13–14 Abkürzungsverzeichnis 13–14
- 15–22 Kapitel 1 Gegenstand und Gang der Untersuchung 15–22
- 23–47 Kapitel 2 Entwicklung der Rechtsprechung 23–47
- 23–27 A. Ausgangspunkt: Der Gesetzestext 23–27
- 27–29 B. Rechtsprechung des Reichsgerichts 27–29
- 29–47 C. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 29–47
- 29–31 I. Die frühe Phase: Geltung der Constanze-Doktrin 29–31
- 31–35 II. Die zweite Phase: Stärkung der Meinungsfreiheit durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 31–35
- 1. Das Lüth-Urteil
- 2. Reaktion des Bundesgerichtshofs
- 35–47 III. Versuche der Ausdifferenzierung der Rechtsprechung seit der Höllenfeuer-Entscheidung 35–47
- 1. BGH NJW 1981, 1366 – Der Aufmacher II
- 2. Die Abtreibungsärzte-Entscheidungen
- a. BGH, Beschluss vom 01.04.2003 – VI ZR 366/02
- b. BGHZ 161, 266
- 3. BGH GRUR 2007, 350 – Klinik-Geschäftsführer
- 4. BGH NJW 2009, 2888 – Spickmich.de
- 5. Zwischenergebnis
- 48–82 Kapitel 3 Einordnung der beruflichen Sphäre in den zivilrechtlichen Privatsphärenschutz 48–82
- 48–53 A. Die Intimsphäre 48–53
- 53–54 B. Die Geheimsphäre 53–54
- 54–55 C. Die Privatsphäre 54–55
- 55–55 D. Die Öffentlichkeitssphäre 55–55
- 55–63 E. Die Sozialsphäre 55–63
- 55–58 I. Stellungnahme der Literatur 55–58
- 58–62 II. Neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 58–62
- 1. BVerfG GRUR 2010, 544
- 2. BVerfG NJW 2011, 47 – 1 BvR 1745/06 –
- 62–63 III. Zwischenergebnis 62–63
- 63–72 F. Allgemeine Kritik an der Sphärentheorie 63–72
- 72–82 G. Kritik an der Zuordnung des beruflichen Bereiches zum rudimentären Sozialsphärenschutz 72–82
- 72–75 I. Indiskretionsschutz und informationelles Selbstbestimmungsrecht 72–75
- 75–79 II. Ausmaß der Persönlichkeitsrechtsverletzung 75–79
- 79–82 III. Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen verschiedenen Teilöffentlichkeiten 79–82
- 83–142 Kapitel 4 Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen 83–142
- 83–95 A. Abgrenzungsformeln 83–95
- 83–91 I. Beweisbarkeit der Äußerung 83–91
- 91–94 II. Sachverhaltsprinzip 91–94
- 94–95 III. Stellungnahme 94–95
- 95–102 B. Gemischte Äußerungen 95–102
- 95–99 I. Einheitslösung 95–99
- 99–100 II. Trennungslösung 99–100
- 100–102 III. Stellungnahme 100–102
- 102–142 C. Abhängigkeit der Unterscheidung Meinungsäußerung – Tatsachenbehauptung vom jeweiligen Öffentlichkeitsbereich 102–142
- 102–120 I. Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung in der politischen Öffentlichkeit 102–120
- 1. Vermutungsformel
- a. BVerfGE 61,1 – NPD von Europa
- b. BVerfGE 85, 1 – Bayer-Aktionäre
- 2. Die Begründung der Vermutungsformel – Die Sichtweise der politischen Öffentlichkeit durch das Bundesverfassungsgericht
- a. Interesse an ungehinderter Diskussion
- b. Erleichterter Zugang zu den Medien
- c. Keine Richtigkeitsmaßstäbe in politischen Fragen
- d. Schutz durch Diskussion
- e. Möglichkeit einer „Rückverweisung“
- f. Chancengleichheit im Kommunikationsprozess
- g. Zwischenergebnis
- 120–127 II. Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung in der Unterhaltungsöffentlichkeit 120–127
- 127–142 III. Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung in der Marktöffentlichkeit 127–142
- 1. Kein Schutz durch Diskussion
- 2. „exit“ statt „voice“
- 3. Zugang zu den Medien
- 4. Existenz von Richtigkeitsansprüchen
- 5. Sonderfall: Regimekollisionen
- 6. Zwischenergebnis
- 143–187 Kapitel 5 Grenzen der freien Berichterstattung über den beruflichen Bereich 143–187
- 143–143 A. Schutz vor unwahren Tatsachenbehauptungen 143–143
- 143–159 B. Schutz vor wahren schädigenden Tatsachenbehauptungen 143–159
- 143–157 I. Prangerwirkung 143–157
- 1. Systematische Einordnung der Prangerwirkung
- 2. Inhaltliche Bestimmung der Prangerwirkung
- a. Die herkömmliche Ansicht
- aa. Schwere persönliche Nachteile
- bb. Breitenwirkung der Mitteilung
- cc. Ungewollte Öffentlichkeit
- dd. Verfolgter Zweck
- ee. Kritik
- b. Abweichende Ansicht
- 157–159 II. Stellungnahme 157–159
- 159–168 C. Schutz vor Meinungsäußerungen 159–168
- 159–164 I. Absolute Grenzen zulässiger Äußerungen 159–164
- 1. Menschenwürdeverstoß
- 2. Formalbeleidigung
- 3. Schmähkritik
- 164–168 II. Kritik an der Rechtsfigur der „Schmähkritik“ 164–168
- 168–187 D. Vorschläge zu Verbesserung des Rechtsschutzes von Anbietern professioneller Leistungen 168–187
- 168–177 I. Begründungpflicht für abwertende Meinungsäußerungen 168–177
- 1. Grundsatz: Keine Begründungspflicht
- 2. Ausnahme: Begründungszwang für herabsetzende Urteile an professionellen Leistungen
- 3. Einschränkungen einer Begründungspflicht für Urteile über professionelle Leistungen
- 177–184 II. Erweiterung des Gegendarstellungsanspruchs auf Meinungsäußerungen 177–184
- 1. Ablehnende Ansicht
- 2. Bejahende Ansicht
- 3. Stellungnahme
- 184–187 III. Zwischenergebnis 184–187
- 188–217 Kapitel 6 Bedeutung eines öffentlichen Informationsinteresses 188–217
- 188–199 A. Inhalt des Informationsinteresses 188–199
- 188–198 I. Öffentliches Informationsinteresse an unternehmerisch erbrachten Leistungen 188–198
- 198–199 II. Kein Informationsinteresse an nicht-unternehmerisch erbrachten Leistungen 198–199
- 199–217 B. Einzelne Beispiele 199–217
- 199–201 I. Lehrer 199–201
- 201–203 II. Beamte und Richter 201–203
- 203–203 III. (Medien-)Anwälte 203–203
- 203–211 IV. Restaurantkritik 203–211
- 1. AG Hamburg, Urteil vom 18.08.2011
- 2. LG Köln, Urteil vom 10.06.2010 und OLG Köln, Urteil vom 03.05.2011
- 3. Stellungnahme
- 211–217 V. Ärzte 211–217
- 1. OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2012 – jameda.de
- 2. LG Berlin, ZUM 2012, 712 – google.maps
- 218–248 Kapitel 7: Katalogisierung abwägungsrelevanter Aspekte 218–248
- 218–224 A. Personalisierte Kritik 218–224
- 218–220 I. Grundsatz 218–220
- 220–222 II. Bestehen eines sachlichen Anlasses 220–222
- 222–224 III. Verbot der zielgerichteten Kritik bei fehlender Verbundenheit des Kritisierten zum Gegenstand der Kritik 222–224
- 224–227 B. Marktstellung des Kritisierten 224–227
- I. Marktführer
- 227–227 II. Keine Marktführer 227–227
- 227–232 C. Verteidigungsmöglichkeiten des Kritisierten 227–232
- 227–230 I. Differenzierung nach Unternehmensgröße 227–230
- 230–232 II. Freiberufler und Angestellte 230–232
- 232–232 D. Selbstdarstellung und das Vorverhalten des Kritisierten 232–232
- 232–239 E. Die Stellung des Kritisierenden 232–239
- 232–234 I. Wirkungsmacht einer Äußerung 232–234
- 234–239 II. Kongruenz von tatsächlicher und behaupteter Aussagekraft einer abwertenden Kritik 234–239
- 239–248 F. Andere Aspekte 239–248
- 239–243 I. Wahl des richtigen Forums 239–243
- 243–244 II. Singuläre Verstöße 243–244
- 244–245 III. Namensnennung 244–245
- 245–246 IV. Beachtlichkeit des kritisierten Verhaltens 245–246
- 246–248 V. Verantwortungsträger eines Unternehmens 246–248
- 249–254 Schlussbetrachtung 249–254
- 255–274 Literaturverzeichnis 255–274