Aktuelle Entwicklungen des parlamentarischen Petitionswesens
Online-Petitionen, Öffentliche Petitionen, Landesrecht
Zusammenfassung
Infolge der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien denkt man zunehmend über eine Modernisierung des Petitionswesens nach. Während die sogenannte Online-Petitionen mittlerweile zum Standard gehören, sind die öffentlichen Petitionen, die auf der Parlamentswebsite diskutiert und gezeichnet werden können, erst allmählich im Kommen. Damit in engem Zusammenhang stehen Fragen nach einer Öffnung der Sitzungen des Petitionsausschusses, der Einräumung eines Rederechts der Petenten bei Erreichen eines bestimmten Stimmenquorums gegebenenfalls sogar im Plenum, der (elektronischen) Verbescheidung bei einer Vielzahl von Petenten oder des nachträglichen Informationszugangs zu Vorgängen der Petitionsbearbeitung.
Die Studie untersucht aktuelle Entwicklungen des Petitionswesens unter Einbeziehung des vernachlässigten Landesrechts, z.B. zur Frage der aufschiebenden Wirkung von eingelegten Petitionen oder der Reichweite des Petitionsrechts bei Privatisierungen.
- 2–10 Titelei/Inhaltsverzeichnis 2–10
- 11–12 I. Einführung 11–12
- 13–16 II. Ratio des Petitionsrechts 13–16
- 17–26 III. „Bearbeiter“ der Petitionen 17–26
- 17–19 1. Zuweisung der Petitionen an Ausschüsse 17–19
- 19–24 2. Petitionsbearbeitung durch Bürgerbeauftragte 19–24
- 19–21 a) Rheinland-Pfalz 19–21
- 21–23 b) Mecklenburg-Vorpommern 21–23
- 23–24 c) Thüringen 23–24
- 24–24 d) Schleswig-Holstein 24–24
- 24–26 3. Fazit 24–26
- 27–31 IV. Petitionsberechtigte Personen 27–31
- 32–40 V. Formanforderungen im Zusammenhang mit den Petitionen 32–40
- 32–38 1. Elektronische Kommunikation 32–38
- 38–39 2. Bürgersprechstunden 38–39
- 39–40 3. Fazit 39–40
- 41–73 VI. Petitionsarten 41–73
- 41–42 1. Mehrfachpetitionen 41–42
- 42–43 2. Sammelpetitionen 42–43
- 43–44 3. Massenpetitionen 43–44
- 44–73 4. Öffentliche Petitionen 44–73
- 44–48 a) Motive für die Einführung öffentlicher Petitionen 44–48
- 48–51 b) Allgemeine Bedenken gegenüber der neuen Petitionsform 48–51
- 51–73 c) Die normative Ausgestaltung der öffentlichen Petitionen im Lichte der Grundrechte 51–73
- aa) „Umwandlung“ einer Einzel- in eine Sammelpetition
- bb) Beschränkung der öffentlichen Petitionen auf bestimmte Anliegen unter Ausschluss eines Zulassungsanspruchs
- cc) Zeitliche Begrenzung der Mitzeichnung von Petitionen
- dd) Öffentliche Petitionen und digitale Spaltung
- ee) Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zu den öffentlichen Petitionen?
- ff) Diskussionsforen
- aaa) Art. 5 GG als Beurteilungsmaßstab
- bbb) Bedeutung der Diskussionsforen
- ccc) Verhältnis der Veröffentlichung der Petition zur Mitzeichnung zu den Diskussionsforen
- 74–100 VII. Befugnisse der mit der Petition befassten Stellen 74–100
- 74–78 1. Petitionsberatung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung? 74–78
- 74–76 a) Gegenwärtige Handhabung auf Bundes- bzw. Landesebene 74–76
- 76–78 b) Einordnung der momentanen Überlegungen 76–78
- 78–91 2. Anhörung des/der Petenten 78–91
- 78–81 a) Regelungen zur Anhörung des Petenten 78–81
- 81–91 b) Zu den Bedenken gegenüber einem Anhörungsrecht für Petenten 81–91
- aa) Einwand der Nähe zur Volksinitiative
- bb) Änderung des Art. 45c GG bzw. zumindest einfachgesetzliche Anhörungsregelung?
- 91–99 3. Rederecht einzelner Petenten im Plenum 91–99
- 99–100 4. Ortsbesichtigungen 99–100
- 101–115 VIII. Die Antwort an den Petenten 101–115
- 101–104 1. Recht auf eine „begründete“ Antwort? 101–104
- 104–105 2. Recht auf eine „schnelle“ Antwort? 104–105
- 105–108 3. Form der Antwort 105–108
- 108–115 4. Notwendigkeit einer Einzelbenachrichtigung? 108–115
- 116–120 IX. Informationszugang zu Vorgängen im Zusammenhang mit der Petitionsbehandlung 116–120
- 116–118 1. Informationsansprüche gegenüber dem Petitionsadressaten 116–118
- 118–120 2. Zugang zu Stellungnahmen der Exekutive im Rahmen des Petitionsverfahrens 118–120
- 120–120 3. Bewertung 120–120
- 121–124 X. Petitionseinlegung und aufschiebende Wirkung 121–124
- 125–136 XI. Petitionsrecht und privatrechtliches Handeln/Privatisierung staatlicher Aufgaben 125–136
- 125–132 1. Reichweite des Petitionsrechts bei privatrechtlichem Handeln 125–132
- 132–135 2. Befugnisse im Zusammenhang mit Privatisierungen 132–135
- 135–136 3. Bewertung 135–136
- 137–142 XII. Zusammenfassung 137–142
- 143–143 Anhang 1: Auszug aus dem Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes 143–143
- 144–149 Anhang 2: Auszug aus den Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze), Stand: 25. November 2009 144–149
- 150–154 Anhang 3: Auszug aus dem Gesetz über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgschaft vom 24.11.2009 150–154
- 155–157 Anhang 4: Verfahrensgrundsätze für die Behandlung von öffentlichen Petitionen gemäß § 102 a Abs. 2 GOLT Rh.- Pf. 155–157
- 158–166 Literaturverzeichnis 158–166