Die Legitimation des Verbotes der Amtsträgerkorruption im Ausland gem. § 335a StGB
Eine völker- und verfassungsrechtliche Analyse
Zusammenfassung
In dem Werk wird die Vereinbarkeit der durch § 335a StGB strafbaren Auslandskorruption mit dem Völker- und dem Verfassungsrecht untersucht. Dabei wird das Spannungsfeld zwischen völkervertraglicher Verpflichtung und mehrheitlich ungeschriebenen völkerrechtlichen Grenzen – insbesondere dem Nichteinmischungsgrundsatz – beleuchtet. Die hierauf folgende Ermittlung des geschützten Rechtsguts des § 335a StGB ist Ausgangspunkt für die Beantwortung der umstrittenen Frage, inwieweit eine Strafbarkeit von Bestechung und Bestechlichkeit eines jeden Amtsträgers weltweit eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung findet. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu Delikten, die eine vergleichbare Schutzrichtung aufweisen (u.a. § 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), liefert für diese Untersuchung wertvolle Aufschlüsse.
- 1–14 Titelei/Inhaltsverzeichnis 1–14
- 15–19 Einleitung 15–19
- 20–119 1. Kapitel Die völkerrechtliche Legitimation des Verbots der internationalen Amtsträgerkorruption 20–119
- A. Die Vereinbarkeit der völkervertraglichen Forderungen mit dem Nichteinmischungsgrundsatz
- I. Der völkerrechtliche Nichteinmischungsgrundsatz
- 1. Der Nichteinmischungsgrundsatz und seine Forderungen an staatliches Handeln
- 2. Das Verhältnis zur nationalen Strafgewalt
- 3. Der Nichteinmischungsgrundsatz als Grenze nationaler (deutscher) Strafgewalt
- 4. Die Legitimation extraterritorialer Strafgewalt
- 5. Der Nichteinmischungsgrundsatz und die Legitimationswirkung völkerrechtlicher Verträge
- II. Die völkerrechtliche Legitimation durch die Geltungsprinzipien
- 1. Die Entstehung von völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht
- 2. Das Territorialitäts- und das Flaggenprinzip
- 3. Das aktive Personalitätsprinzip
- 4. Das Schutzprinzip
- 5. Das Weltrechtsprinzip
- 6. Das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege
- III. Die Vorgaben zur Strafgewalterstreckung in den völkerrechtlichen Abkommen gegen Korruption im öffentlichen Sektor
- 1. Das EU-Bestechungsübereinkommen
- 2. Das OECD-Bestechungsübereinkommen
- 3. Das Europaratübereinkommen
- 4. Die VN-Konvention
- 5. Fazit zu den völkerrechtlichen Vorgaben zur Strafgewalterstreckung
- a. Globaler Mindestkonsens
- b. Zwischenergebnis
- IV. Die Völkerrechtskonformität der Vorgaben der Abkommen vor dem Hintergrund des Nichteinmischungsgrundsatzes
- 1. Inlandstaten
- a. Keine „Einmischung“ in Angelegenheiten anderer Vertragsstaaten
- b. „Einmischung“ in innere Angelegenheiten von Nichtvertragsstaaten?
- 2. Auslandstaten
- a. Auf dem Gebiet eines anderen Vertragsstaates
- b. Fakultative Forderungen von VN-Konvention und Europaratübereinkommen und eine eingeschränkte Legitimationswirkung der Abkommen
- c. Erstreckung auf das Gebiet eines Nichtvertragsstaates
- d. Legitimation durch das (uneingeschränkte) aktive Personalitätsprinzip
- aa. Die Staatenpraxis
- bb. Der Legitimationsgrund – materielle Erwägungen
- cc. Die Treuepflicht der eigenen Staatsangehörigen
- dd. Die inländische Normbewährung
- ee. Die Staatenverantwortung
- ff. Absolutes aktives Personalitätsprinzip und die Vereinbarkeit mit dem Verbot der Auslandskorruption
- (1) Beispiel 1: Staatsangehörigkeit des Täters auf der Aktivseite
- (2) Beispiel 2: Staatsangehörigkeit des Täters auf der Passivseite
- (3) Beispiel 3: Bedienstete des Staates der lex fori
- gg. Ergebnis zum uneingeschränkten aktiven Personalitätsprinzip
- e. Legitimation durch das Schutzprinzip in seinen Ausprägungen: Passives Personalitätsprinzip und Staatsschutzprinzip
- aa. Verwendung des Schutzprinzips
- bb. Legitimation durch das Staatsschutzprinzip
- cc. Legitimation durch das passive Personalitätsprinzip
- f. Legitimation durch das Weltrechtsprinzip
- aa. Anwendungsbereich des Weltrechtsprinzips
- bb. Amtsträgerkorruption als Völkerrechtsverbrechen
- cc. Völkergewohnheitsrechtliche Anerkennung des Weltrechtsprinzips bei Korruption
- dd. Fazit zum Weltrechtsprinzip
- V. Fazit zur Vereinbarkeit der Forderungen in den globalen Abkommen mit dem Nichteinmischungsgrundsatz
- VI. Verhältnis der völkerrechtlichen Forderungen zum Grundsatz der Staatenimmunität
- 1. Grundsatz der Staatenimmunität
- 2. Verhältnis zu den völkerrechtlichen Abkommen
- a. Immunität und EU-Bestechungsübereinkommen
- b. Immunität und Europaratübereinkommen
- c. Immunität und VN-Konvention
- 3. Immunität gegenüber anderen Vertragsstaaten
- 4. Bedeutung für die Erstreckung der Strafgewalt auf Nichtvertragsstaaten
- 5. Bedeutung der Immunität für die Völkerrechtswidrigkeit in Bezug auf den Nichteinmischungsgrundsatz
- B. Die völkerrechtliche Legitimation der Umsetzung durch das 2. KorrBekG
- I. Die Umsetzung der völkerrechtlichen Forderungen im deutschen Korruptionsstrafrecht
- 1. Die Umsetzung der EU-Vorgaben (EU-Bestechungsübereinkommen): Das EUBestG und der Europäische Amtsträger
- a. Die Tatbestände der strafbaren europäischen Amtsträgerkorruption nach dem 2. KorrBekG
- b. Das Strafanwendungsrecht bei europäischer Amtsträgerkorruption
- c. Fazit zur strafbaren europäischen Amtsträgerkorruption nach dem StGB
- 2. Die Umsetzung des OECD-Bestechungsübereinkommens
- a. Der Tatbestand der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr
- b. Das Strafanwendungsrecht der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr
- c. Fazit zur Umsetzung der OECD-Vorgaben
- 3. Die Umsetzung der Vorgaben des Europarates und der Vereinten Nationen
- a. Der Tatbestand der internationalen Amtsträgerkorruption nach dem Europaratübereinkommen
- b. Das Strafanwendungsrecht beim Europaratübereinkommen
- aa. Inlandskorruption – deutscher Tatort
- bb. Auslandskorruption – deutsche Staatsangehörigkeit des Täters
- cc. Auslandskorruption – deutsche Amtsträgereigenschaft des Täters
- dd. Auslandskorruption – deutscher Amtsträger an Tat beteiligt
- c. Fazit zur Umsetzung des Europaratübereinkommens
- d. Der Tatbestand der internationalen Amtsträgerkorruption nach der VN-Konvention
- aa. Der Tatbestand der internationalen Bestechung, Art. 16 Abs. 1 VN-Konvention
- bb. Der Tatbestand der internationalen Bestechlichkeit, Art. 16 Abs. 2 VN-Konvention
- e. Das Strafanwendungsrecht nach Art. 42 Abs. 1 u. 2 VN-Konvention
- aa. Täter ist eigener Staatsangehöriger (oder Staatenloser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Vertragsstaat)
- bb. Gegenseite der Tat mit Staatsangehörigkeit des Vertragsstaates
- cc. Tat wird gegen Vertragsstaat begangen
- f. Fazit zur Umsetzung der VN-Konvention
- 4. Fazit zur Umsetzung der Abkommen durch das 2. KorrBekG
- II. Die Völkerrechtskonformität des deutschen Rechts hinsichtlich des Nichteinmischungsgrundsatzes
- 1. Vertragsprinzip – Reichweite der VN-Konvention als legitimierender Rahmen
- a. Beispiel 1: Bestechung zur Verhinderung einer Strafe für alkoholisiertes Fahren im Straßenverkehr
- b. Beispiel 2: Bestechung als Dank für rechtswidrige Baugenehmigung
- c. Beispiel 3: Bestechung für Erwerb eines Sprachzertifikats
- d. Völkerrechtskonforme Auslegung
- 2. Staaten außerhalb der Anti-Korruptionsabkommen
- (1) Beispiel 1: Aktives Personalitätsprinzip
- (2) Beispiel 2: Schutzprinzip
- 3. Legitimation bei Europäischen Amtsträgern – §§ 331, 332 StGB i. V. m. §§ 3 ff. StGB
- 4. Fazit zur völkerrechtlichen Legitimation der deutschen Regelungen
- C. Umsetzung der PIF-Richtlinie
- I. Straftaten der Bestechlichkeit und der Bestechung
- II. Gerichtsbarkeit bei Bestechlichkeit und Bestechung
- III. Völkerrechtskonformität der Richtlinie
- IV. Die innerstaatliche Umsetzung der PIF-Richtlinie in deutsches Strafrecht
- 120–202 2. Kapitel Das Schutzgut des § 335a StGB 120–202
- A. Relevanz des Schutzgutes eines Strafgesetzes
- I. Rechtspolitische Funktion
- II. Strafrechtsdogmatische und methodische Funktion
- III. Strafbarkeitsbegrenzende Funktion
- IV. Gang der Untersuchung
- B. Das Schutzgut der §§ 331 ff. StGB vor dem 2. KorrBekG
- I. §§ 331 ff. StGB
- 1. Die Begründungen der Gesetzesentwürfe
- 2. Der Meinungsstand in der Literatur
- 3. Rechtsprechung
- 4. Stellungnahme
- II. § 334 StGB i. V. m. Art. 2 § 1 IntBestG
- 1. Das IntBestG: Wettbewerbsschutz durch globale Korruptionsbekämpfung
- 2. Das Schutzgut des IntBestG
- a. Vergleich mit dem OECD-Bestechungsübereinkommen
- b. Strafbarkeit der Aktivseite beim IntBestG
- c. Bezug zum internationalen Geschäftsverkehr
- III. §§ 331 ff. StGB i. V. m. Art. 2 § 1 Abs. 1 EUBestG
- 1. Der Inhalt des EUBestG
- 2. Das Schutzgut des EUBestG
- C. Das Schutzgut der §§ 331 ff. StGB nach dem 2. KorrBekG
- I. Die §§ 331 bis 334 StGB
- II. Der Regelungsgegenstand der §§ 331 ff. i. V. m. § 335a Abs. 1 Nr. 2 lit. a StGB
- III. Das Schutzgut der §§ 331 ff. i. V. m. § 335a StGB
- 1. Die Solidarität mit ausländischen Staaten und Verantwortung für eigene Korruptionstäter
- a. Solidarität und Verantwortung – eine begriffliche Einordnung
- b. Solidarität bei Ausfall ausländischer Justizsysteme
- c. Internationale Solidarität als vorrangig außenpolitische Frage
- d. Formale und inhaltliche Lücken der Solidargemeinschaft
- e. Verantwortung als bewährter Begründungsansatz
- f. Der Verantwortungsaspekt im Schweizer Korruptionsstrafrecht
- g. Übernahme von Verantwortung bei Inlandsbezug
- h. Deutsche Verantwortung in Nötigungsmärkten
- i. Zwischenergebnis
- 2. Der Schutz zwischenstaatlicher Beziehungen
- a. Vergleich mit der Schutzrichtung der §§ 102 ff. StGB
- b. Beeinflussung von Staatsbeziehung durch Auslandskorruption
- 3. Der Schutz inländischer Rechtsgüter
- a. Schutz der Normgeltung der §§ 331 ff. StGB
- aa. Freiheitsschutz durch (ausländische) Verwaltung als Legitimationsbedingung
- bb. Verhaltenssteuernde Wirkung des Verbotes der Auslandskorruption
- b. Schutz deutscher Rechtsgüter vor mittelbaren Korruptionsfolgen
- 4. Der Schutz des internationalen Wettbewerbs
- a. Orientierung am OECD-Bestechungsübereinkommen
- b. Vordergründige Umsetzung des Europaratübereinkommens und dessen Schutzrichtung
- c. Ausrichtung des Europaratübereinkommens
- d. Mittelbarer internationaler Wettbewerbsschutz durch § 335a StGB
- e. Ergebnis zum internationalen Wettbewerb als Schutzgut
- 5. Die Internationalisierung des Schutzgutes der §§ 331 bis 334 StGB
- a. Entwurfsbegründung
- b. Anknüpfung an Ansatz des EUBestG
- c. Systematik der Korruptionsdelikte
- d. Schutzrichtung des Europaratübereinkommens
- e. Inhaltliche Konkretisierung des Schutzgutes
- f. Zwischenergebnis
- g. Die Zulässigkeit des Schutzes ausländischer Rechtsgüter
- aa. Völkerrechtlicher Nichteinmischungsgrundsatz als Grenze des Schutzgutes
- bb. Straftheoretisches Legitimationsdefizit
- cc. Verfassung als Grenze des Schutzzwecks einer Norm
- dd. Schutz der Integrität jeder ausländischen Verwaltung als illegitimer Zweck
- ee. Grundgesetz und der Schutz ausländischer Staaten
- ff. Schutz von Unrechtsstaaten in anderen Normen des StGB
- gg. §§ 102 ff. StGB
- hh. § 89a StGB
- (1) Ausreise in Ausbildungsstaaten
- (2) Anforderungen an den Staatsbegriff des § 89a StGB in der BGH-Judikatur
- (3) Kritik am universalen Staatsschutz des § 89a StGB
- (4) Übertragung des völkerrechtlichen Maßstabs auf § 335a StGB
- ii. DDR-Justizunrecht
- jj. Deliktspezifische Tatbestandseinschränkung beim Schutz ausländischer staatlicher Rechtsgüter
- kk. Ordre Public-Vorbehalt für Pflichten des Bediensteten
- ll. Parallele zur strafrechtlichen Beurteilung DDR-Justizunrechts
- mm. Umfang des Ordre-Public-Vorbehalts
- (1) Nationaler Ordre-Public-Vorbehalt
- (2) Internationaler Ordre-Public-Vorbehalt
- h. Ergebnis zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Schutzes ausländischer Rechtsgüter und zum Schutzgut des § 335a StGB
- 6. Implikationen aus dem vorrangig ausländischen staatlichen Schutzgut
- a. BGH-Urteil zu Vertriebsfördermaßnahmen in Russland
- b. Der Begriff des ausländischen Bediensteten bei § 335a Abs. 1 Nr. 2 lit. a Alt. 1 StGB
- c. Unvereinbarkeit mit dem OECD-Bestechungsübereinkommen und der VN-Konvention: die alternative Auslegung
- d. Mangelnde Bestimmtheit des auslandsrechtsakzessorischen Bedienstetenbegriffs
- e. Strafbarkeit von „Altfällen“ im Anwendungsbereich von IntBestG und EUBestG
- f. Fazit zu den Implikationen
- 203–206 Zusammenfassung der Ergebnisse 203–206
- 1. Kapitel:
- 2. Kapitel:
- 207–219 Literaturverzeichnis 207–219