Technologietransfer-Verträge und das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Die Verwertung von Immaterialgüterrechten im Spannungsverhältnis von Rechtssicherheit und Ökonomisierung im Zeitalter des 'more economic approach' im Europäischen Kartellrecht
Zusammenfassung
Die Verwertung von Immaterialgüterrechten ist seit jeher dem Spannungsverhältnis zwischen Immaterialgüterrecht und Kartellrecht ausgesetzt. Das Kartellrecht verfolgt das Ziel, Marktzutrittsschranken abzubauen und die Märkte offen zu halten. Das Immaterialgüterrecht gewährt Ausschließungsrechte. Die Rechtsgebiete scheinen sich deshalb auf den ersten Blick zu widersprechen. Jedoch nicht jede Technologietransfer-Vereinbarung stellt per se eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar. Im Zeitalter des "more economic approach" sind im Rahmen der Bewertung, ob von einer Technologietransfer-Vereinbarung eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung ausgeht, verstärkt ökonomische Aspekte zu berücksichtigen. Diese Bewertung ist komplex und primär von den Adressaten des Kartellverbots, den Unternehmen, eigenverantwortlich vorzunehmen. Die dadurch entstehende Rechtsunsicherheit auf Adressatenseite darf Innovationswettbewerb jedoch nicht verhindern! Der gesetzliche Rahmen ist deshalb zu ändern.
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- 2–6 Titelei 2–6
- 7–8 Vorwort 7–8
- 23–30 EINLEITUNG 23–30
- 28–29 c) Zielsetzung 28–29
- 114–116 3. Zwischenergebnis 114–116
- 124–130 1. Allgemeines 124–130
- 130–163 2. Normative Ansätze 130–163
- 174–177 4. Zwischenergebnis 174–177
- 302–306 ERGEBNIS und VORSCHLAG 302–306
- 307–316 LITERATURVERZEICHNIS 307–316