Der Wirtschaftsausschuss nach dem Betriebsverfassungsgesetz und die Rahmenrichtlinie 2002/14/EG
Zusammenfassung
Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz normiert zahlreiche Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beratungsrechte der Arbeitnehmervertreter. Trotz dieser Beteiligungsrechte resultiert aus der jüngsten europäischen Richtlinie zum sozialen Dialog, der RL 2002/14/EG, ein Handlungsgebot für den Gesetzgeber.
Die Arbeit gibt einen Überblick über die Entstehung der Richtlinie und ihre Einordnung in das Europäische Betriebsverfassungsgesetz. Nach Erläuterung der Vorschriften des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes zum Wirtschaftsausschuss, werden die Vorgaben der Richtlinie und die Bestimmungen zum Wirtschaftausschuss gegenübergestellt.
Der materielle Gehalt der Richtlinie und aktuelle Fragen des europäischen Arbeitsrechts, wie ein aus der Richtlinie resultierender Errichtungszwang für Arbeitnehmervertretungen, werden dabei eingehend erörtert.
Die Arbeit liefert mit der Konzeption eines „Wirtschaftsfachmanns“ einen rechtspolitisch und rechtssystematisch sinnvollen Lösungsansatz, der dem aus der Richtlinie resultierenden Handlungsgebot genügt. Dem deutschen Gesetzgeber wird damit ein Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie an die Hand gegeben, ohne dass es zu Überregulierungen kommen muss.
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- 25–29 Einleitung 25–29
- 168–170 A. Grundsätzliches 168–170
- 220–221 A. Grundsätzliches 220–221
- 293–296 A. Ausblick 293–296
- 296–300 B. Thesen 296–300
- 301–309 Literaturverzeichnis 301–309