Die Pflichten aus culpa in contrahendo und positiver Vertragsverletzung
Über die Rechtsnatur von Schutzpflichten und die Begründung von Leistungspflichten vor Vertrag
Zusammenfassung
Sind die Sachverhalte der außerdeliktischen Schutzpflichten (§ 241 II BGB) vertragsrechtlich oder deliktsrechtlich zu qualifizieren? Dieses Problem stellt sich rechtspraktisch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug als Auslegungsfrage europarechtlicher Verordnungen (EuGVVO, Rom I-VO, Rom II-VO) auf der Ebene des internationalen Privat- und Prozessrechts. Ausgehend von dieser Fragestellung und mit Blick auf konkrete Fallgruppen behandelt die Arbeit dieses Thema als grundlegendes Problem der Abgrenzung von Vertrag und Delikt.
Im Ergebnis wird eine vertragliche Qualifikation hergeleitet. Mit der Formulierung einer Theorie der Selbstbindung vor Vertrag wird das Schuldrecht um die Kategorie der vorvertraglichen Leistungspflichten erweitert.
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- 5–16 Vorwort 5–16
- 17–28 Einleitung 17–28
- 168–170 VI. Ergebnis 168–170
- 337–340 IV. Ergebnis 337–340
- 395–398 IV. Ergebnis 395–398
- 399–406 Erkenntnisse 399–406
- 403–406 III. Ergebnis 403–406
- 409–418 Literaturverzeichnis 409–418