Die medizinische Indikation lebenserhaltender Maßnahmen
Zusammenfassung
Der Arzt ist dann nicht zur Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen verpflichtet, wenn der Patient eine weitere Behandlung nicht wünscht. Neben der verweigerten Einwilligung wird die Zulässigkeit eines Behandlungsverzichts zunehmend auch mit einer willensunabhängigen Behandlungsgrenze, der fehlenden Indikation, begründet: der behandelnde Arzt sei nicht zur Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen verpflichtet, die medizinisch nicht angezeigt seien. Wie die Indikation lebenserhaltender Maßnahmen durch den Arzt beurteilt wird, ist allerdings unklar.
Die Verfasserin geht daher der Frage nach, welche Kriterien in die ärztliche Entscheidung in der Praxis einfließen und untersucht, ob die fehlende Indikation tatsächlich eine Behandlungsgrenze zu begründen vermag. Dabei wird sichtbar, dass die Beurteilung der Indikation wesentlich von normativen Erwägungen geprägt aber nur ein Teil dieser Kriterien geeignet ist, das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen zu legitimieren.
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- 34–34 C. Fazit 34–34
- 39–40 I. Hintergrund 39–40
- 40–41 II. Empirie 40–41
- 41–45 I. Hintergrund 41–45
- 45–47 II. Empirie 45–47
- 47–48 D. Fazit 47–48
- 54–54 D. Fazit 54–54
- 60–62 D. Fazit 60–62
- 84–86 C. Fazit 84–86
- 92–92 C. Fazit 92–92
- 93–110 Neuntes Kapitel: Konsequenzen für die Legitimation ärztlichen Verhaltens durch die Indikation 93–110
- 109–110 C. Fazit 109–110
- 111–111 A. Theoretische Vorgaben 111–111
- 113–114 C. Gegenwärtige Praxis 113–114
- 117–118 E. Fazit 117–118
- 121–124 C. Stellungnahme 121–124
- 124–124 D. Fazit 124–124
- 127–130 C. Stellungnahme 127–130
- 137–143 Literaturverzeichnis 137–143