Mitbestimmung in EU-Auslandsgesellschaften nach ''Inspire Art''
Zusammenfassung
Die Entscheidungen des EuGH in Sachen „Centros“, Überseering und „Inspire Art“ haben das internationale Gesellschaftsrecht auf den Prüfstand gestellt. EU-Auslandsgesellschaften können nunmehr in Deutschland weitgehend auf der Basis ihres Gründungsrechts tätig werden.
Vor diesem Hintergrund widmet sich die Autorin vor allem den Fragen, ob das deutsche MitbestG auf EU-Auslandsgesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland anwendbar ist bzw. ob es in europarechtlich zulässiger Weise auf diese Gesellschaften übertragen werden könnte.
Hierfür wertet die Autorin insbesondere das europäische Gemeinschaftsrecht zur Arbeitnehmerbeteiligung sowie den rechts- und sozialpolitischen Stellenwert des MitbestG in Deutschland aus. Zudem wird ein umfassender Vergleich des Rechts der Unternehmensmitbestimmung in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten erstellt.
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- 24–25 D. Begriffliches 24–25
- 25–25 II. Parität 25–25
- 79–81 C. Ergebnis 79–81
- 103–104 C. Ergebnis 103–104
- 147–148 D. Ergebnis 147–148
- 209–210 F. Ergebnis 209–210
- 227–236 Literaturverzeichnis 227–236
- 237–237 Quellenverzeichnis 237–237