Die Assistenzleistung
Anforderungen an die Eingliederungshilfe durch das BTHG
Zusammenfassung
Sozialhilfeleistungen werden Rehabilitationsleistungen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit wesentlichen Teilhabeeinschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die Fachleistungen werden dazu künftig unabhängig von der Wohnform erbracht. Die Betroffenen erhalten ab 2020 Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe, entsprechend ihrem individuellen Hilfebedarf.
Diese kompakte Einführung beantwortet mit vielen Beispielen Fragen nach der zukünftigen Gestaltung der mobilen Unterstützung im Sozialraum und in betreuten Wohnangeboten.
Schlagworte
Assistenzleistung BTHG Behindertenhilfe Behinderung Bundesteilhabegesetz Eingliederungshilfe Psychiatrie PsychiatrischeVersorgung Teilhabe- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 8–12 Einführung 8–12
- 13–46 I. Leistungen der Eingliederungshilfe: die Umsetzung des Prinzips der Personenzentrierung 13–46
- 97–102 III. Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen für die Leistungen zur Sozialen Teilhabe 97–102
- 103–103 IV. Schlussbemerkung 103–103
- 104–112 Literatur 104–112