Die Sicherungsübereignung von Zubehör im Haftungsverband der Hypothek
Zusammenfassung
Das Werk untersucht Möglichkeiten Grundstückszubehör trotz der Belastung des Grundstücks mit einem Grundpfandrecht, im Rahmen einer Sicherungsübereignung als werthaltige Kreditsicherheit zu verwenden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den zentralen Enthaftungsregeln der §§ 1121, 1122 BGB. Im Rahmen des § 1121 BGB wird insbesondere die Notwendigkeit einer dauerhaften Entfernung der Sache, einer Überprüfung unterzogen. Desweiteren wird die Möglichkeit untersucht, die Reichweite des Haftungsverbands durch vertragliche Vereinbarungen einzuschränken. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Sicherungsübereignung von Zubehör, an welchem dem Grundstückseigentümer lediglich ein Anwartschaftsrecht zusteht.
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- 15–16 A. Einleitung 15–16
- 17–27 B. Die Hypothek 17–27
- 182–184 I. Gesamtergebnis 182–184
- 185–190 Literaturverzeichnis 185–190