Kohärenter Grundrechtsschutz im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Einordnung von Titel V AEUV in das grundrechtliche Mehrebenensystem des Europäischen Verfassungsverbundes
Zusammenfassung
Wesentliches Charakteristikum des Grundrechtsschutzes im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union ist, dass dieser auf mehreren Ebenen (Unionsrecht, mitgliedstaatliche Verfassungen und EMRK) erfolgt.
Bei dem Ziel, das Zusammenspiel dieser Ebenen möglichst kohärent auszugestalten, sind gegensätzliche Herausforderungen zu bewältigen. Auf der einen Seite besteht die Gefahr, dass es aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten zu Lücken im Schutz der Grundrechte kommt. Auf der anderen Seite führte auch die gleichzeitige Anwendbarkeit mehrerer (inhaltlich nicht völlig identischer) Grundrechte unterschiedlicher Ebenen zu Rechtsunsicherheit, wenn nicht klar wäre, wie derartige Kollisionslagen aufzulösen sind.
Diesen Aspekten geht das Werk nach. Untersucht wird dabei unter dem Gesichtspunkt möglicher Lücken im Grundrechtsschutz insbesondere die Rechtslage in Bezug auf Europol sowie Polen, Großbritannien und Tschechien nach den von diesen Mitgliedstaaten ausgehandelten Zusatzprotokollen zum Vertrag von Lissabon. Hinsichtlich der Auflösung grundrechtlicher Kollisionslagen erfolgt insbesondere eine fundierte Auseinandersetzung mit Art. 53 GRCh.
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- 17–25 Einleitung 17–25
- 17–18 A. Problemstellung 17–18
- 20–21 C. Thesen 20–21
- 20–20 I. Erste These 20–20
- 20–20 II. Zweite These 20–20
- 21–23 I. Erstes Kapitel 21–23
- 25–25 IV. Ergebnis 25–25
- 104–114 II. Günstigkeitsregeln 104–114
- 127–137 II. Vorrangregeln 127–137
- 148–148 II. Zwischenergebnis 148–148
- 160–164 Ergebnis 160–164
- 163–164 B. Fazit 163–164
- 165–178 Literaturverzeichnis 165–178