Abstrakte Verfügungen und kausale Verpflichtungen?
Über die Bedeutungslosigkeit der Einordnung eines Rechtsgeschäftes als Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft für die Frage nach seiner Abstraktion oder Kausalität
Zusammenfassung
Das Abstraktionsprinzip gilt geradezu als Markenzeichen des deutschen Zivilrechtssystems. Das Werk nähert sich der generellen Aussage, dass Verfügungen abstrakt und Verpflichtungen kausal sind und weist anhand der historischen Entstehung und Entwicklung auf einige Ungereimtheiten hin. Abschließend wird untersucht, ob der das Abstraktionsprinzip konkretisierende Satz in der heutigen Form in sich schlüssig ist.
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- 11–21 Teil 1. Einführung 11–21
- 22–26 A. Gustav Hugo 22–26
- 26–70 B. Savigny 26–70
- 34–37 II. Irrtumslehre 34–37
- 68–70 VII. Ergebnis 68–70
- 70–78 C. Otto Bähr 70–78
- 77–78 V. Ergebnis 77–78
- 78–81 I. Gemeines Recht 78–81