Die Institute des DRG-Vergütungssystems
Eine verfassungsrechtliche Analyse
Zusammenfassung
Beliehene und Behörden mit geringem Bekanntheitsgrad und großem Einfluss gehören zu den Wesensmerkmalen des deutschen Gesundheitswesens. Dies gilt auch für das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH), dessen Beleihung 2021 durch die §§ 31 ff. KHG erfolgte, sowie für das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), welches 2020 in das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegliedert wurde. Beide Institute nehmen zentrale Aufgaben der Krankenhausfinanzierung (DRG-System) wahr, in der Öffentlichkeit sind sie aber wenig bekannt. Die Arbeit setzt sich mit der Tätigkeit beider Institute auseinander und untersucht sie auf ihre Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Abstract
Little known, but influential legal entities under private law and government agencies are one of the characteristics of the German healthcare system. This also applies to the InEK GmbH, which was legally mandated to execute responsibilities of public administration in 2021 (§§ 31 ff. KHG) and to the DIMDI, which was incorporated into the BfArM in 2020. Both institutions perform central tasks in the German DRG classification system. The author deals with the activities of both institutions and examines their compatibility with constitutional law.