Fahrlässigkeit als Irrtum
Eine Untersuchung von Sorgfalt und Erlaubnistatbeständen im Strafrecht
Zusammenfassung
Auch im Strafrecht wird es gemeinhin als unvermeidbar angesehen, das Fahrlässigkeitsmerkmal mit Wertungen des Rechtsanwenders aufzuladen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung und versetzt den Rechtsanwender in eine gesetzgeberähnliche Position. Die Arbeit schlägt vor, klarer zwischen faktischem (Erkennen-)Können und rechtlichem Müssen zu trennen. Über letzteres kann nur der Gesetzgeber verbindlich entscheiden, sodass bei der Beurteilung von Fahrlässigkeit, objektiver Zurechnung und Rechtswidrigkeit das gesamte geschriebene Gesetzesrecht auf konkrete Ge- und Verbote hin zu untersuchen ist. Die streng am Gesetzeswortlaut orientierte Arbeit untersucht Fragen des Allgemeinen Teils mit Fokus auf Begriffsauslegung und Systematik.
Abstract
Even in criminal law, the negligence criterion is generally charged with legal practitioners’ judgments. This contradicts the principle of separation of powers and puts the legal practitioner in a legislator-like position. The thesis proposes a clearer distinction between factual ability and legal obligation. Only the legislator can make a binding decision on the latter, thus when assessing negligence, objective attribution or unlawfulness, the entirety of written statutory law must be examined for concrete prohibitions. The work, being strictly based on the wording of the current statutory law, examines questions regarding the General Part with a focus on wording and systematic interpretation.
Schlagworte
Erlaubnistatbestand erlaubtes Risiko fahrlässig objektive Zurechnung Vorhersehbarkeit Vorsatz- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
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