Geldbuße und Schadenersatz
Zivilrechtlicher Schadensausgleich vor den Schranken sanktionsrechtlicher Wertungen
Zusammenfassung
Die Regressfähigkeit einer Verbandsgeldbuße ist im Kern ein klassisches Kollisionsproblem: Das Ordnungswidrigkeitenrecht strebt prima facie eine Belastung des Verbandes an; das Zivilrecht scheint diese Belastung von dem Verband weg und zu dem handelnden Organwalter hinleiten zu wollen. Der Autor geht das Kollisionsproblem mit frischem Blick als solches an. Die intensive Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Schadensbegriffs zeigt, dass der Schadensbegriff nur vermeintlich von der Differenzhypothese und den §§ 249 ff. BGB beherrscht wird. Hierauf aufbauend gelingt der Nachweis, dass die sanktionsrechtliche Wertung sich gegen den zivilrechtlichen Schadensausgleich durchsetzt. Der Regress einer Verbandsgeldbuße ist danach nicht möglich.
Schlagworte
§ 249 BGB § 280 BGB Abschöpfung Kartellbußen Sanktionsrecht Verbandssanktion Repression Schadensbegriff Schadensrecht Differenzhypothese Unternehmensgeldbuße Verbandsgeldbuße Kartellgeldbuße Sanktionsregress Bußgeldregress- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 25–28 Abkürzungen 25–28
- 29–42 § 1 Einführung 29–42
- 565–566 Schluss 565–566
- 579–618 Verzeichnisse 579–618