Austria inventa?
Zu den Anfängen der österreichischen Staatsrechtslehre
Zusammenfassung
Das Werk widmet sich erstmals umfassend der von der (rechts-)historischen Forschung bislang kaum beachteten österreichischen Staatsrechtslehre. Es untersucht ihre Entstehung, ihre Autoren, ihren Zusammenhang mit der Reichspublizistik, ihre Quellen und Methoden sowie ihre Inhalte und nicht zuletzt ihre Rolle in der universitären Lehre. Unter allen Partikularstaatsrechten im Heiligen Römischen Reich wurde ihr Gegenstand wohl am intensivsten traktiert. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stellte die österreichische Staatsrechtslehre eine florierende Literaturgattung dar, die vom habsburgischen Herrscherhaus gefördert wurde. Dies erklärt sich auch aus ihren Leitthemen: Sie flankierte den Prozess der Binnenintegration des heterogenen habsburgischen Herrschaftskomplexes und zielte auf die diskursive und juristische Konstruktion eines österreichischen Gesamtstaats sowie auf die Legitimation des Absolutismus ab.
Schlagworte
Absolutismus Reichspublizistik Altes Reich Rechtsgeschichte Habsburg Monarchie 18. Jahrhundert Geschichte 1700–1800 Schennach, Martin P. Österreich Staatsrechtslehre- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 1–24 I. Einleitung 1–24
- 407–476 IX. Teilbereiche, Nebengleise oder Gegenentwürfe? Andere »iura publica specialissima« 407–476
- 483–502 XI . Anhang 483–502