Die Vorfrage im Schiedsverfahren
Zusammenfassung
Die Schiedsgerichtsbarkeit spielt bei der Lösung privater Konflikte eine wichtige Rolle. Einer ihrer wesentlichen Vorteile ist die im Vergleich zum Zivilprozess größere privatautonome Gestaltungsfreiheit im Verfahren. Der Schiedsspruch selbst ist dagegen dem staatlichen Urteil weitgehend gleichgestellt und das Schiedsverfahren durch zwingende Vorschriften sowie dispositive Regelungen in einen normativen Rahmen gegossen. Nicht ausdrücklich geregelt ist allerdings, ob und wie die Rechtskraft früherer Entscheidungen in einem Schiedsverfahren zu berücksichtigen ist. Der Autor untersucht daher, wie im Schiedsverfahren mit Vorfrageentscheidungen von Zivil- oder Schiedsgerichten umzugehen ist und behandelt ua folgende Themen: Bindung an gerichtliche und schiedsgerichtliche Vorentscheidungen (In-)Disponibilität der Rechtskraft Amtswegige Berücksichtigung oder Einredeerfordernis Folgen bei Außerachtlassung bestehender Bindung Folgen bei fälschlicher Annahme nicht bestehender Bindung
Schlagworte
Schiedsverfahren Schiedsgerichtsbarkeit Zivilprozessrecht zivilgerichtliche Vorentscheidungen schiedsgerichtliche Vorentscheidungen Österreich Rechtskraft früherer Entscheidungen Vorfrageentscheidungen- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 145–148 Judikaturverzeichnis 145–148
- 149–152 Stichwortverzeichnis 149–152