Anordnung und Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung in Österreich
Zusammenfassung
Die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und stellt einen zentralen Baustein im Rahmen der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der EU dar. Sie regelt die grenzüberschreitende Vornahme von Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Beweismittelgewinnung in den Mitgliedstaaten der EU. Auf Grundlage der Richtlinie können demnach Beweismittel auf Anordnung der Behörde eines europäischen Mitgliedstaats auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats erhoben und an die Anordnungsbehörde übermittelt werden. In Österreich wurden die Richtlinienvorgaben im EU-JZG umgesetzt.
Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit der Anordnung und Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung in Österreich sowie den damit einhergehenden Rechtsfragen und Problemstellungen. Die Autorin bietet in diesem Werk
-
eine Analyse der einschlägigen Regelungen der Richtlinie sowie insbesondere der diesbezüglichen Umsetzungsbestimmungen im EU-JZG unter Berücksichtigung der bei einer Anwendung in der Praxis entstehenden Schwierigkeiten,
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eine kritische Würdigung der österreichischen Umsetzungsbestimmungen,
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Lösungsansätze zu diesbezüglich ungeklärten Rechtsfragen sowie
-
de lege ferenda-Vorschläge.
Schlagworte
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- II–XXXV Titelei/Inhaltsverzeichnis II–XXXV
- 1–10 Einleitung 1–10
- I. Thema und Ziel der Arbeit
- A. Transnationale Beweisgewinnung
- B. Bedeutung der RL EEA
- C. Zentrale Forschungsfragen
- II. Gang der Darstellung
- A. Europarechtliche Grundlagen (Teil 1)
- B. Begriffsbestimmungen (Teil 2)
- C. Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch österreichische Justizbehörden (Teil 3)
- D. Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch österreichische Justizbehörden (Teil 4)
- E. Übergreifender Problembereich: Spezialitätsschutz? (Teil 5)
- F. Ergebnisse und Vorschläge de lege ferenda (Teil 6)
- 11–22 Teil 1 Die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen: Europarechtliche Grundlage 11–22
- I. Regelungsgegenstand und Ziele
- II. Geltungsbereich
- III. Die RL EEA als Instrument der gegenseitigen Anerkennung?
- A. Rechtsgrundlage: Art 82 Abs 1 lit a AEUV
- B. Bedeutungsgehalt und Voraussetzungen
- C. Einschränkungen?
- IV. Verhältnis zu den bisherigen Instrumenten transnationaler Beweisgewinnung
- A. Vorgaben der RL EEA
- B. Unklarheiten
- C. Zusammenfassung
- 23–30 Teil 2 Begriffsbestimmungen 23–30
- I. Europäische Ermittlungsanordnung
- A. Definition nach der RL EEA und Umsetzung im EU-JZG
- B. Europäische Ermittlungsanordnung als gerichtliche Entscheidung?
- II. Anordnungs-/Ausstellungsstaat bzw Anordnungsbehörde/ausstellende Behörde
- III. Vollstreckungsstaat bzw Vollstreckungsbehörde
- IV. Justizbehörde
- V. Ermittlungsmaßnahme
- 31–76 Teil 3 Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch österreichische Justizbehörden 31–76
- I. Anwendungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung
- A. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- B. Kritische Würdigung: Unklarheiten beim Anwendungsbereich
- 1. Sachlicher Anwendungsbereich
- 2. Zeitlicher Anwendungsbereich
- II. Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung in unterschiedlichen Verfahren
- A. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- 1. Vorgaben der RL EEA
- 2. Umsetzung in Österreich
- a) Erlass in Verwaltungsstrafsachen
- b) Erlass in Finanzstrafverfahren
- c) Erlass in justizbehördlichen Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften?
- d) Erlass in Verfahren gegen juristische Personen
- B. Kritische Würdigung: Zu weit gefasster Anwendungsbereich?
- 1. Kritik in der Literatur
- 2. Stellungnahme
- III. Voraussetzungen für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- A. Unionsrechtliche Vorgaben
- B. Kritische Würdigung: Lückenhafte Umsetzung der Richtlinienvorgaben
- IV. Zuständigkeit für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- A. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- B. Kritische Würdigung: Erlass durch weisungsgebundene Staatsanwälte?
- 1. Problematik
- 2. Rechtsprechung des EuGH
- a) Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls durch Staatsanwälte
- b) Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch Staatsanwälte
- 3. Stellungnahme
- V. Inhalt und Form einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- A. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- B. Kritische Würdigung: Fehlende Umsetzung der Richtlinienvorgaben
- VI. Vorgehen der österreichischen Justizbehörden beim Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- A. Vorprüfung
- B. Zu übermittelnde Unterlagen
- C. Anordnung mehrerer Ermittlungsmaßnahmen per Europäischer Ermittlungsanordnung
- D. Übermittlung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- 1. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- 2. Kritische Würdigung: Inkonsistenzen in der Umsetzung der Richtlinienvorgaben
- E. Sonderbestimmung zur Überwachung von Nachrichten
- F. Verständigung der Vollstreckungsbehörde
- VII. Ergänzung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- A. Unionsrechtliche Vorgaben
- B. Kritische Würdigung: Fehlende Umsetzung der Richtlinienvorgaben
- VIII. Folgen einer nachträglichen Unzulässigkeit der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung oder der Durchführung einer Ermittlungsmaßnahme im Vollstreckungsstaat
- IX. Übergreifende Problembereiche
- A. Fehlende Umsetzung von Richtlinienvorgaben
- 1. Konsultation zu den Voraussetzungen für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- 2. Mitwirkung der österreichischen Anordnungsbehörde bei der Vollstreckung
- B. Fristsetzung bei gerichtlicher Bewilligung von Zwangsmitteln gem § 105 Abs 1 StPO?
- 1. Problemstellung
- 2. Meinungsstand
- 3. Stellungnahme
- 77–208 Teil 4 Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch österreichische Justizbehörden 77–208
- I. Grundsätzliche Anerkennungs- und Vollstreckungspflicht
- II. Hinwendung zum „forum regit actum“-Grundsatz
- A. Begriff
- B. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- 1. Vorgaben der RL EEA
- 2. Umsetzung im EU-JZG
- C. Kritische Würdigung: Bedeutung und Reichweite des Grundsatzes
- 1. Kritik in der Literatur
- 2. Prinzipielle Beachtung von ausländischen Formvorschriften und Verfahren
- 3. Wesentliche innerstaatliche Rechts- bzw Verfahrensgrundsätze als Grenze des „forum regit actum“-Grundsatzes
- a) Begriff und Rechtsgrundlagen
- b) Unterschied zwischen Verfahrens- und Rechtsgrundsätzen?
- c) Verfahrensgrundsätze
- aa) Allgemeines
- bb) Mitwirkung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter bei der Vollstreckung (§ 55k Abs 1 EU-JZG)
- cc) Ersuchen um Vollstreckung mit abweichender Vorgehensweise (§ 55d Abs 6 EU-JZG)
- dd) Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung (§ 55h Abs 2 EU-JZG)
- d) Folgen der Ablehnung eines Ersuchens um abweichendes Vorgehen
- III. Voraussetzungen für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- IV. Verfahren
- A. Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- 1. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- 2. Kritische Würdigung: Legistische Mängel in der Umsetzung
- a) Missverständliche Regelung der Zuständigkeiten in § 55c Abs 3 EU-JZG
- aa) Zuständigkeit des erkennenden Gerichts oder des Einzelrichters nach § 31 Abs 1 Z 1 StPO für die Durchführung von Vernehmungen?
- bb) Zuständigkeit des Einzelrichters im Ermittlungsverfahren?
- cc) Unklarheiten bzgl des Regelungsinhalts der §§ 55c und 55e EU-JZG
- b) Abtretung des Verfahrens/Weiterleitung einer Europäischen Ermittlungsanordnung nach § 55c (Abs 5) und § 55j Z 1 EU-JZG
- aa) Fehlende Übereinstimmung von § 55c Abs 5 und § 55j Z 1 EU-JZG
- bb) Fehlende Regelung der Weiterleitung in sonstigen Fällen von Unzuständigkeit
- B. Vorgehen der österreichischen Justizbehörden bei der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- 1. Vorprüfung
- 2. Entscheidung über die Vollstreckung
- a) Anordnung der StA
- b) Formlose Entscheidung
- c) Unzulässigkeit der Vollstreckung
- d) Einbindung des Gerichts
- 3. Durchführung der Ermittlungsmaßnahme
- C. Verständigungs- und Informationspflichten
- 1. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- 2. Kritische Würdigung
- a) Legistische Mängel bei der Umsetzung in § 55j EU-JZG
- b) Unbestimmter Umfang des § 55d Abs 2 EU-JZG
- aa) Prüfungsgrundlage und -umfang bei Formalmängeln nach § 55d Abs 2 Z 1 EU-JZG
- bb) Offensichtlich fehlerhafte Zuordnung zu einem Listendelikt (§ 55d Abs 2 Z 2 erster Fall EU-JZG): Prüfungsumfang der österreichischen Justizbehörde
- cc) „Begründete Einwände“ des Beschuldigten gem § 55d Abs 2 Z 2 zweiter Fall EU-JZG
- dd) Aufschiebende Wirkung?
- ee) Rechtsfolgen bei fehlgeschlagener Konsultation
- (1) Vergleich mit ähnlichen Bestimmungen im EU-JZG
- (2) Unionsrechtskonformität?
- (3) Anwendung auf § 55d Abs 2 EU-JZG
- c) Lückenhafte Umsetzung der Richtlinienvorgaben in § 55d Abs 3 EU-JZG
- D. Mitwirkung der Anordnungsbehörde bei der Vollstreckung
- E. Übermittlung der Ergebnisse und Beweismittel
- V. Fristen
- A. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- B. Kritische Würdigung: Lücken im Fristenregime
- 1. Fehlende Frist für die Übermittlung der erlangten Beweismittel und Ergebnisse
- 2. Fehlende Normierung von Folgen bei Nichteinhaltung der Fristen
- VI. Konsultation der Anordnungsbehörde
- VII. Rückgabe einer Europäischen Ermittlungsanordnung an den Anordnungsstaat
- A. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- B. Kritische Würdigung: Folgen des Erlasses einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch eine unzuständige Anordnungsbehörde
- VIII. Aufschub der Vollstreckung
- IX. Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme
- A. Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
- 1. Fehlen der Ermittlungsmaßnahme (RL EEA)/Verstoß gegen § 5 Abs 1 StPO (EU-JZG)
- 2. Unzulässigkeit der Ermittlungsmaßnahme in vergleichbarem innerstaatlichem Fall (RL EEA)/Fehlendes Erreichen der Eingriffsschwelle (EU-JZG)
- 3. Ausweichen auf eine „mildere“ Ermittlungsmaßnahme
- 4. Ausschluss des Rückgriffs bei bestimmten nichteingriffsintensiven Ermittlungsmaßnahmen
- 5. Vorgehen der österreichischen Justizbehörden
- B. Kritische Würdigung: Auslegungs- und Anwendungsprobleme
- 1. Reichweite von Art 10 Abs 1 lit b RL EEA bzw § 55b Abs 1 Z 1 zweiter Fall EU-JZG
- a) Kriterium der „Verfügbarkeit“ einer Ermittlungsmaßnahme
- b) Prüfungsmaßstab und -umfang
- 2. Prüfungsmaßstab bei Rückgriff nach Art 10 Abs 3 RL EEA bzw § 55b Abs 1 Z 2 EU-JZG
- 3. Eingrenzung des § 55b Abs 2 EU-JZG auf Fälle des Abs 1 Z 1 zweiter Fall
- 4. Unbestimmtheit der verwendeten Begriffe
- a) „Nicht invasive“ Ermittlungsmaßnahmen iS des Art 10 Abs 2 lit d RL EEA
- b) „Nicht mit einer Ausübung von Zwang verbundene“ Maßnahmen iS des § 55b Abs 2 Z 4 EU-JZG
- aa) Gerichtlich zu bewilligende Maßnahmen
- bb) Von der StA anzuordnende bzw von der Kriminalpolizei von sich aus durchzuführende Maßnahmen
- cc) Schlussfolgerungen
- 5. Ablehnung der Vollstreckung aufgrund Unmöglichkeit eines Rückgriffs?
- X. Übergreifende Problembereiche und kritische Würdigung
- A. Formelles oder materielles Prüfungsprinzip im Hinblick auf den Tatverdacht?
- 1. Allgemeines
- 2. Vergleich mit den Regelungen zum Europäischen Haftbefehl
- 3. Tatverdachtsprüfung im Zuge der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- 4. Lösungsansätze
- a) Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahme und Verhältnismäßigkeitsprüfung
- b) Zusätzliches Informationsersuchen (Art 6 Abs 3 RL EEA)
- c) Verweis auf § 33 Abs 2 ARHG
- d) Rechtsschutzbestimmung der RL EEA (Art 14 Abs 2)
- e) Zusammenfassende Überlegungen
- B. Umgehung des Richtervorbehalts?
- 1. Begriff des Richtervorbehalts und prozessuale Aspekte
- 2. Problematik bei der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- 3. Kritische Würdigung und Lösungsansatz
- a) Justizvorbehalt als europäischer Mindeststandard für grenzüberschreitende Beweiserhebung
- b) Problematik der staatsanwaltschaftlichen Weisungsbindung und des Objektivitätsgebots
- c) Zulässigkeit der Maßnahme nach nationalem Recht als ausgleichender Aspekt
- d) Prüfungsumfang der Validierung
- e) Stärkung des nationalen Richtervorbehalts durch Art 2 lit d RL EEA
- aa) Vorgaben der Richtlinie
- bb) Umsetzung im EU-JZG
- cc) Kritik in der Literatur
- dd) Stellungnahme
- 4. Schlussfolgerungen
- 209–226 Teil 5 Übergreifender Problembereich: Spezialitätsschutz? 209–226
- I. Begriff und bisherige Regelungen
- II. Geltung des Grundsatzes bei Erlass und Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung?
- A. Einschlägige Vorschriften
- 1. RL EEA
- 2. EU-JZG
- B. Meinungsstand
- 1. Unterschiedliche Auffassungen der Mitgliedstaaten
- 2. Argumente gegen den Fortbestand des Grundsatzes
- 3. Argumente für den Fortbestand des Grundsatzes
- C. Stellungnahme
- 1. Keine generelle Anwendbarkeit des Grundsatzes im Rahmen der RL EEA
- 2. Rechtspolitische Kritik
- 227–274 Teil 6 Ergebnisse und Vorschläge de lege ferenda 227–274
- I. Wesentliche Erkenntnisse
- A. Anwendungsbereich der Europäischen Ermittlungsanordnung und Verhältnis zu bisherigen Instrumenten transnationaler Beweisgewinnung
- B. Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung in unterschiedlichen Verfahren
- C. Lückenhafte bzw inkonsistente Umsetzung der Richtlinienvorgaben
- D. Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch weisungsgebundene Staatsanwälte
- E. Fristsetzung bei gerichtlicher Bewilligung von Zwangsmitteln
- F. Bedeutung und Reichweite des „forum regit actum“-Grundsatzes
- G. Missverständliche Regelung der Zuständigkeiten im EU-JZG
- H. Legistische Unklarheiten bzgl der Abtretung des Verfahrens und der Weiterleitung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- I. Inkonsistenzen in der Umsetzung der Verständigungs- und Informationspflichten
- J. Unbestimmter Umfang des § 55d Abs 2 EU-JZG
- K. Lücken im Fristenregime
- L. Folgen des Erlasses einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch eine unzuständige Anordnungsbehörde
- M. Aufschub der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- N. Auslegungs- und Anwendungsfragen beim Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme
- O. Tatverdachtsprüfung
- P. Wahrung des nationalen Richtervorbehalts
- Q. Spezialitätsschutz
- II. Legistische Vorschläge
- A. Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- 1. § 56 EU-JZG
- 2. Spezialitätsschutz
- B. Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- 1. § 55 EU-JZG
- 2. § 55b EU-JZG
- 3. § 55c EU-JZG
- 4. § 55d EU-JZG
- 5. § 55e EU-JZG
- 6. § 55f EU-JZG
- 7. § 55h EU-JZG
- 8. § 55j EU-JZG
- 9. § 55l EU-JZG
- 275–276 Stichwortverzeichnis 275–276