Die unvollendete Straftat im Strafrecht der Russländischen Föderation
Kritisch-strukturierende Analyse von Vorbereitung zu einer Straftat, Versuch einer Straftat und Rücktritt von einer Straftat
Zusammenfassung
Mit dem Einsetzen der Strafbarkeit stößt die Handlungsfreiheit des Einzelnen im Interesse des Rechtsfriedens an die Grenzen des Strafrechts. Hieran manifestiert sich aber auch der mehr oder weniger absolute Strafanspruch einer Rechtsordnung. Vor diesem Hintergrund legt das Werk die Rechtslage zu Vorbereitung, Versuch und Rücktritt im russischen Recht dar. Dabei setzt es sie zu der Vielzahl von politisch motivierten Richtungswechseln in Bezug. Besonderes Augenmerk richtet der Verfasser auf Eigenheiten des russischen Rechts und erläutert sie anhand strafrechtshistorischer und strafrechtsphilosophischer Erwägungen. Er legt die dogmatischen Grundlagen der drei Rechtsinstitute dar und befasst sich dabei eingehend mit der Frage nach der materiellen Berechtigung der regelmäßig strafbaren Tatvorbereitung.
Anschließend wendet er sich konzeptionellen Fragen zu und bietet eine Analyse des in der russischen Wissenschaft kaum beachteten Strafgrundes von Vorbereitung und Versuch an. Das Strafrecht Russlands handhabt das Einsetzen der Strafbarkeit nach seinem Dafürhalten nicht repressiver als andere. Doch setzt es sich gerade durch das Vorbereitungsdelikt dem Vorwurf der Unbestimmtheit aus.
- 9–20 Inhalt 9–20
- 261–262 Fazit 261–262
- 299–303 Sachverzeichnis 299–303