Das Verbot von Vorbereitungshandlungen zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
Eine Untersuchung des § 95a Abs. 3 UrhG
Zusammenfassung
Das digitale Zeitalter bringt für Urheberrechtsinhaber neue Gefahren mit sich. Zum Schutz ihrer Werke setzen sie deshalb technische Vorrichtungen ein, die z.B. das unberechtigte Kopieren verhindern sollen. § 95 a UrhG sichert diesen technischen Werkschutz auch rechtlich ab. Er verbietet die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und deren Vorbereitung.
Die Arbeit konzentriert sich auf das Verbot solcher Vorbereitungshandlungen. Sie beschreibt die internationalen und europäischen Hintergründe, untersucht die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 95 a Abs. 3 UrhG und erörtert die umstrittene Frage nach den Rechtsfolgen von Verstößen. Dabei bezieht sie auch angrenzende Spezialregelungen in die Betrachtung mit ein.
- 19–20 Teil 1: Einführung 19–20
- 29–32 I. Vorgeschichte 29–32
- 38–40 A. Überblick 38–40
- 40–71 B. Tatbestand 40–71
- 73–113 Teil 4: Rechtsfolgen 73–113
- 112–113 D. Ergebnis 112–113
- 124–138 II. Das ZKDSG 124–138
- 157–160 C. UWG 157–160
- 162–162 II. § 202 c StGB 162–162
- 174–176 Teil 7: Ergebnis 174–176
- 177–192 Literaturverzeichnis 177–192
- 193–198 Materialienverzeichnis 193–198